Qualifizierung

Die nachgewiesene Teilnahme an mindestens 160 Unterrichtseinheiten (UE á 45 Minuten) im Rahmen der Qualifizierung zur Tagespflegeperson ist Voraussetzung  für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie Dachau orientiert sich bei der Ausbildung der Tagespflegepersonen am Qualifizierungsplan des Bayrischen Landesjugendamtes.

Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat „Qualifizierte Tagespflegeperson“, das ihnen bescheinigt, dieses bundesweit anerkannte Ausbildungsprogramm absolviert
zu haben.

Zusätzlich ist der Nachweis über die Absolvierung eines Kurses für Erste-Hilfe bei Kindern erforderlich, der ebenfalls vom Amt für Kinder, Jugend und Familie
angeboten wird.

Kursgebühren

Die Kursgebühren belaufen sich auf insgesamt 160,00 Euro.