Ersatzbetreuung

Durch den Betreuungsvertrag, den die Eltern mit der Tagesmutter schließen, erhalten beide Vertragspartner die Möglichkeit, bei Ausfall der Tagespflegeperson  eine vom Amt für Kinder, Jugend und Familie bereitgestellte Ersatzbetreuung in Anspruch zu nehmen. Im Landkreis Dachau stehen dafür zwei krippenähnliche Ersatzbetreuungsstandorte mit qualifiziertem pädagogischen Personal zur Verfügung.