Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist verstorben. Besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Grundsätzlich ja, allerdings wird die Halbwaisenrente einschließlich entsprechender Schadensersatzleistungen als Einkommen mit angerechnet. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.