Wie lange kann der Unterhaltsvorschuss rückwirkend beantragt werden?

Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend für einen Monat beantragt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dafür muss der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nachweisen, dass er sich zumutbar bemüht hat, z.B. durch eine bestehende Amtsvormundschaft oder einen beauftragten Rechtsanwalt. Ebenso kann u. U. ein Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn der andere Elternteil länger als einen Monat vorher verstorben ist.

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, prüfen wir im Rahmen der Antragsbearbeitung. Sie müssen als Antragsteller nichts weiter unternehmen, außer uns bei Antragstellung alle Angaben im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und alle erforderlichen Nachweise vorzulegen.