Schulpflicht
Der frühe Zugang zu Bildung ist der Schlüssel zur Integration. Kinder, die bis zum 30.09. des Einschulungsjahres sechs Jahre alt sind, unterliegen der Schulpflicht. Dies gilt auch für Kinder mit Fluchthintergrund. Die Schulpflicht beträgt 12 Jahre (neun Jahre Vollzeitschulpflicht, drei Jahre Berufsschulpflicht).
Wenn eine Familie aus dem Ausland in den Landkreis Dachau zieht, melden die Eltern ihr Kind bei der Schule an, die am nächsten zum Wohnort der Familie ist (= Sprengelschule). Je nach Alter der Kinder ist dies eine Grund- oder eine Mittelschule.
Die Schulleitung prüft dann, ob das Kind in dieser Schule aufgenommen werden kann oder eine andere Schulart besser geeignet ist.
An manchen Grund- und Mittelschulen im Landkreis gibt es spezielle „Deutschklassen“ für Kinder, die kaum oder nur sehr wenig Deutsch sprechen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Staatlichen Schulamt.