Hausschlachtung
Eine Schlachttieruntersuchung (Lebendbeschau) ist nicht notwendig, wenn das Fleisch des zu schlachtenden Tieres nur im eigenen Haushalt verbraucht wird (Hausschlachtung) und der Landwirt keine Auffälligkeiten am Tier feststellt.
Eine amtliche Fleischuntersuchung ist immer notwendig. Setzen Sie sich dafür bitte mit dem für ihren Bezirk zuständigen amtlichen Tierarzt in Verbindung. Welcher amtliche Tierarzt für Sie zuständig ist, erfahren sie bei uns.