Schalldämpfer
Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am 26.06.2020 ist es gestattet Schalldämpfer mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung bei der Jagdausübung in allen Jagdrevieren einschließlich dem jagdlichen Übungsschießen im Landkreis Dachau zu verwenden.
Außerdem wird es den Jagdscheininhaber*innen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Dachau sowie dem Landkreis innerhalb ganz Bayerns gestattet, Schalldämpfer mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung bei der Jagdausübung einschließlich dem jagdlichen Übungsschießen zu verwenden.