Bienenkrankheiten

Honigbienen können an unterschiedlichsten Erkrankungen leiden, die sich auf vielfältige Weise äußern. Für den Menschen sind die Bienenseuchen ungefährlich. Auch der Honig kann bedenkenlos verzehrt werden. Das Auftreten von Varroatose oder Amerikanischer Faulbrut ist dem Veterinäramt zu melden bzw. anzuzeigen.

Seit Jahren sind die Bienenvölker überregional in hohem Maße mit Varroamilben durchseucht. Die Varroa-Milbe ist ein Parasit. Bei Befall mit diesem Parasiten werden adulte Bienen in ihrer Leistungs- und Lebensfähigkeit beeinträchtigt und können ihre Aufgaben im Stock nicht wahrnehmen. Ohne Bekämpfung kann der Milbenbefall zur Schwächung und schließlich zum Untergang des gesamten Bienenvolkes führen. Die Varroa-Milbe muss nach der Bienenseuchenverordnung in allen Völkern jährlich mit geeigneten Maßnahmen bekämpft werden. Zur Behandlung von Bienenvölkern dürfen nur vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassene Tierarzneimittel angewendet werden. Bei der Anwendung der Mittel sind die Anwendungshinweise des Herstellers zu beachten.

In den letzten Jahren ist die Amerikanische Faulbrut bei mehreren Bienenvölkern in der Region ausgebrochen. Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung der Bienen. Bei den betroffenen Völkern wird die Brut befallen und zersetzt. Da die Erkrankung hochansteckend ist, müssen Bienen vor dem Transport in einen anderen Landkreis in der Regel auf diesen Erreger überprüft und von einem Gesundheitszeugnis begleitet werden. Der Empfängerlandkreis legt fest, welche Anforderungen an das Zeugnis gestellt werden.

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