Antibiotika-Monitoring seit 01.01.2023

Zum 01.01.2023 sind einige Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes erfolgt. Damit ist die Neuerung des Antibiotika-Monitorings in Kraft getreten.

Die wichtigsten Neuerungen sowie Informationsmaterial vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) finden Sie hier.

Was ist neu für Tierhalter?

  • Änderungen der Nutzungsarten
  • Keine Meldung von Antibiotika mehr
  • Anmeldung der mitteilungspflichtigen Nutzungsarten und Bestände sowie gegebenenfalls Nullmeldungen in der HIT
  • Geänderte Fristen

 Was ist neu für Tierärzte?

  • Mitteilungspflicht für alle angewendeten/abgegebenen Antibiotika bei Rind, Schwein, Huhn, Pute

Das LGL hat in Zusammenhang mit dem neuen Antibiotika-Monitoring eine eigene Homepage erstellt auf der Sie detaillierte Informationen und Anleitungen für Tierhaltende und Tierärzte/innen finden: