Antibiotika-Monitoring seit 01.01.2023
Zum 01.01.2023 sind einige Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes erfolgt. Damit ist die Neuerung des Antibiotika-Monitorings in Kraft getreten.
Die wichtigsten Neuerungen sowie Informationsmaterial vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) finden Sie hier.
Was ist neu für Tierhalter?
- Änderungen der Nutzungsarten
- Keine Meldung von Antibiotika mehr
- Anmeldung der mitteilungspflichtigen Nutzungsarten und Bestände sowie gegebenenfalls Nullmeldungen in der HIT
- Geänderte Fristen
Was ist neu für Tierärzte?
- Mitteilungspflicht für alle angewendeten/abgegebenen Antibiotika bei Rind, Schwein, Huhn, Pute
Das LGL hat in Zusammenhang mit dem neuen Antibiotika-Monitoring eine eigene Homepage erstellt auf der Sie detaillierte Informationen und Anleitungen für Tierhaltende und Tierärzte/innen finden: