Das Gehege – Größe und Ausstattung

  • Gehegegröße (Mindestmaße laut Gehegewildrichtlinie):
    • bei Damwild mindestens ein Hektar
    • bei Rotwild mindestens zwei Hektar
    • bei Mischgehegen mindestens drei Hektar

  • Platzbedarf (Mindestmaße) pro erwachsenes Tier mit Nachzucht*
    • für Damwild: mind. 1.000 m²
    • für Rotwild: mind. 2.000 m²

Die tierschutzgerechte Haltung fordert deutlich mehr Platz (TVT-Merkblatt, Leitlinien des Bundesministeriums)

  • Umzäunung
    • für Damwild: mindestens 1,80 Meter hoch
    • für Rotwild: mindestens 2,00 Meter hoch
    • keine spitzen Winkel

  • befestigte Futterplätze (Schalenabrieb)
  • Kälberschlupf: separate Fütterungs- und Versteckmöglichkeiten für Kälber
  • Sicht- und Witterungsschutz
  • Suhle bei Rot- und Sikawildhaltung
  • ausreichend Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen (im Winter frostfrei)
  • geeignetes Fegematerial (nicht die Umzäunung)
  • Rückzugsmöglichkeiten bei Überschwemmungen
  • Fangeinrichtung
  • Absperrgehege, damit einzelne Tiere für kurze Zeit von der Herde getrennt werden können

Die maximale Besatzdichte von bis zu zehn erwachsenen Tieren mit Nachzucht pro Hektar (Damwild) bzw. pro zwei Hektar (Rotwild) ist nur bei optimalen Geländeverhältnissen und Aufwuchsbedingungen möglich. Grundprinzip sollte die Selbstversorgung der Tiere durch die Vegetation im Gehege sein!

*Nachzucht (Jungtiere bis zum 31. Dezember des auf das Geburtsjahr folgenden Jahres)