Ich nehme die Dienstleistung eines Metzgers in Anspruch

  • Um das Wild in den Räumlichkeiten eines Metzgers bearbeiten zu lassen muss ich mich als Einzelhandelsunternehmer registrieren lassen.

  • Eine räumliche oder zumindest zeitliche Trennung der Arbeitsabläufe für Wild (ohne Fleischuntersuchung) und Nutztiere (mit Schlachttier- und Fleischuntersuchung) im verarbeitenden Betrieb ist zwingend erforderlich.

  • Ich darf erlegtes Wild an einen registrierten Metzgereibetrieb zur Zerlegung und Verarbeitung abgeben. Die Metzgerei darf keine Zulassung der genutzten Räumlichkeiten für Wildverarbeitung besitzen, ansonsten gelten die Regelungen für die Abgabe an zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe (siehe oben).

Ich produziere selbst in den Räumlichkeiten der Metzgerei

Die Erzeugnisse aus Wildfleisch dürfen von mir ausschließlich an den Endverbraucher abgegeben werden. Die Abgabe an andere Einzelhändler ist nicht möglich.  Es ist eine umfassende Sachkunde erforderlich.

In jedem Bearbeitungsschritt bin ich der verantwortliche Lebensmittelunternehmer.

Bei Herstellung vorverpackter Lebensmittel (z.B. Dosenwurst) sind die Kennzeichnungsvorschriften zu beachten. Auf der Verpackung steht mein Name als verantwortlicher Lebensmittelunternehmer.

Ich gebe frisches Fleisch zur weiteren Verarbeitung an den Metzger ab

Ich darf vom Metzger keine Erzeugnisse aus seinem Wildfleisch zurückerhalten, um diese dann weiter zu vertreiben. Dafür müsste die Metzgerei wiederum für Wildverarbeitung zugelassen sein.

Die Wildfleischerzeugnisse, die ich von der Metzgerei zurückerhalte, dürfen also nur in meinem eigenen Haushalt verwendet werden.