Wie läuft die reformierte Schuleingangsuntersuchung ab?

Die reformierte Schuleingangsuntersuchung besteht aus einem Screening für alle Kinder durch eine Fachkraft der Sozialmedizin und beinhaltet:

  • Messung von Gewicht und Körpergröße des Kindes
  • Erfassung von Impfstatus und Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen
  • Seh- und Hörtest
  • Anamneseerhebung (Anamnesebogen)
  • altersgerechte und spielerische Tests im Bereich Sprechen, Sprache und Fähigkeiten, die als Voraussetzung für schulisches Lernen gelten

In einigen Fällen ist zusätzlich eine schulärztliche Untersuchung notwendig. Diese findet statt:

  • bei auffälligem Ergebnis im Screening
  • bei Fehlen der altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchung (je nach Alter U8 oder U9)
  • falls das Kind keinen Kindergarten besucht
  • auf Wunsch der Eltern

Je nach Befund der ersten schulärztlichen Untersuchung, kann ggf. eine zweite schulärztliche Untersuchung notwendig sein.