Muss eine Vorsorgevollmacht eine bestimmte Form haben?
Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich verfasst sein, aber nicht handschriftlich. Vordrucke dürfen verwendet werden. Ort, Datum und vollständige Unterschrift sind unbedingt erforderlich.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte muss die Vorsorgevollmacht beglaubigt, bzw. beurkundet werden. Dafür können Sie sich an uns wenden oder an einen Notar.