Wer soll die Vorsorgevollmacht erhalten?

Eine Vorsorgevollmacht soll grundsätzlich nur eine Person Ihres Vertrauens erhalten. Vertrauenspersonen sind in der Regel Familienangehörige oder sonst sehr nahestehende Personen. Dies ist wichtig, weil der Bevollmächtigte sehr weitreichende Befugnisse erhält. Grundsätzlich erfolgt keine Kontrolle des Bevollmächtigten. Nur bei offensichtlichem Missbrauch kann das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellen.