Kann ein Bevollmächtigter die Vorsorgevollmacht wieder zurückgeben?
Grundsätzlich kann der Vollmachtnehmer von der Vollmacht zurücktreten, er ist aber verpflichtet verantwortungsvoll zu handeln. Wenn der Vollmachtgeber bereits hilfebedürftig ist und es keinen anderen Bevollmächtigten gibt, muss eine Betreuung beim Betreuungsgericht beantragt werden.
Die Bevollmächtigten können sich jederzeit bei bei uns im Landratsamt informieren und beraten lassen.