Europäischer Biotopverbund "Natura 2000" (FFH- und Vogelschutzgebiete)

Die Bundesregierung hat am 27.03.2001 und 28.08.2001 die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Fauna-, Flora-, Habitat (FFH-) und Vogelschutzgebiete der EU-Kommission gemeldet. Die Meldung der bayerischen Natura 2000-Gebiete ist damit abgeschlossen. Die gemeldeten Gebiete sind im Allgemeinen Ministerialblatt Nr. 11 vom 12.November 2001 veröffentlicht. Die im Allgemeinen Ministerialblatt bekannt gemachte Meldeliste der Gebiete Natura 2000 Bayern enthält sämtliche FFH- und Vogelschutzgebiete mit der EU-Gebietsnummer, einer Kurzbeschreibung und der Flächengröße.

Die Meldung des Freistaats Bayern umfasst 515 FFH-Gebiete (483.137 ha = 6,8% der Landesfläche) und 58 Vogelschutzgebiete (372.594 ha = 5,3% der Landesfläche). Die Gesamtfläche der gemeldeten Gebiete, die sich zum Teil überschneiden, beträgt 558.034 ha = 7,9 % der Landesfläche.

Im Landkreis Dachau sind folgende Gebiete von der Meldung erfasst:

  • Naturschutzgebiet "Weichser Moos" (Fläche 55 ha)
  • Ampertal (Fläche incl. Landkreise Fürstenfeldbruck und Freising 1818 ha)
  • Gräben und Niedermoorreste im Dachauer Moos (Fläche incl. Stadt München und Landkreis München 304 ha)

Die der Gebietsmeldung zugrundeliegenden Karten im Maßstab 1 : 25 000 können im Landratsamt Dachau, Untere Naturschutzbehörde, zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Gebietsabgrenzungen können auch im Internet-Angebot des Bayer. Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen eingesehen werden.

Die Kommission wird auf der Grundlage der Meldungen der Mitgliedsstaaten den Entwurf einer EU-weiten Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Gemeinschaftsliste) erstellen und die Liste nach dem Verfahren des Art. 21 FFH-Richtlinie festlegen. Die endgültigen deutschen FFH- und Vogelschutzgebiete werden vom Bundesumweltministerium zu gegebener Zeit im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die FFH-Gebiete dürfen bis dahin aufgrund der sog. „Vorwirkung“ der FFH-Richtlinie nicht zerstört oder anderweitig so nachhaltig beeinträchtigt werden, dass sie für das Netz Natura 2000 nicht mehr in Betracht kommen. Für Vogelschutzgebiete gelten die einschlägigen Schutzvorschriften (z.B. Art. 13c und Art. 49a Bayer. Naturschutzgesetz) bereits unmittelbar.

Informationsmaterial zum Europäischen Biotopverbund Natura 2000 liegt beim Landratsamt Dachau – Untere Naturschutzbehörde – auf und kann dort eingesehen oder angefordert werden.

Verein Dachauer Moos e.V. ist Natura 2000-Partner!