Kauf/Pacht/Pflege ökologisch wertvoller Grundstücke
Der Landkreis Dachau sichert als Kommune im Rahmen seiner Möglichkeiten ökologisch wertvolle Flächen durch Kauf oder Anpachtung und stellt hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung. Damit wird ein wertvoller Beitrag zur Sicherung bedeutsamer Lebensstätten für seltene oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten geleistet. Im Rahmen dieser zivilrechtlichen Sicherung wurden beispielsweise das „Ochsenwehr“ bei Geiselbullach, die „Blindwiesen“ bei Kleinberghofen, Flächen im Bereich der Weilach und Nebengräben bei Thalhausen sowie große Areale des Weichser Mooses erworben. Zusammen mit der Gemeinde Haimhausen, dem Wasserwirtschaftsamt Freising, dem Bund Naturschutz und dem Landesbund für Vogelschutz konnten (mit finanzieller Unterstützung durch den Bayer. Naturschutzfonds und den Bezirk Oberbayern) auch wertvolle Areale im Bereich der Amper und das Schwebelbachholz bei Haimhausen durch Kauf und langfristige Anpachtung gesichert werden. Daneben sind die Naturschutzverbände wichtige Partner bei der Sicherung und Pflege wertvoller Areale im Landkreis. Herausragende Bedeutung bei der Pflege wertvoller Flächen und Lebensstätten im Landkreis kommt des weiteren dem 1993 gegründeten Landschaftspflegeverband Dachau e.V. zu.
Vorkaufsrecht bei Grundstückskäufen
Freistaat Bayern, Landkreis und Gemeinden u.a. stehen gemäß Art. 39 Bayer. Naturschutzgesetz Vorkaufsrechte beim Verkauf von Grundstücken zu. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
- Es befinden sich oberirdische Gewässer auf dem Grundstück oder
- grenzen daran an. Die Flächen liegen ganz oder teilweise in Naturschutzgebieten. Es befinden
- sich Naturdenkmäler oder geschützte Landschaftsbestandteile auf den Grundstücken.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde. Von den Notariaten wird bei Grundstückskäufen daher beim Landratsamt angefragt, ob die Voraussetzungen für die Ausübung eines Vorkaufsrechts vorliegen und ggf. das Vorkaufsrecht ausgeübt wird. Jährlich gehen etwa 400 Vorkaufsfragen bei uns ein. Die Ausübung des Vorkaufsrechts stellt zwar eine seltene Ausnahme dar, die Vorkaufsanfragen müssen jedoch sämtlich geprüft und beantwortet werden. Sofern Anhaltspunkte vorliegen, dass mit dem Kauf eine unzulässige Beeinträchtigung der freien Natur (z.B. Vorbereitung einer Parzellierung von Flächen und Freizeit- oder Kleingartennutzung mit Einfriedungen oder standortfremden Anpflanzungen) oder von geschützten Flächen zu befürchten ist, werden entsprechende vorsorgliche Hinweise auf die Unzulässigkeit dieser Vorhaben gegeben. Sollten Absichten für entsprechende Nutzungen bestehen wird vor dem Kauf von in der freien Natur gelegenen Grundstücken dringend empfohlen, sich vor Vertragsabschluss bei der unteren Naturschutzbehörde nach den zulässigen Nutzungsmöglichkeiten zu erkundigen, um anschließend nicht unangenehme Überraschungen in Form von Untersagungen oder Beseitigungsanordnungen zu erleben.