Kleinstmaßnahmen
Allgemeines
Für die Durchführung von Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung der Lebensräume und Standortbedingungen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten können von uns formlos bei der Regierung von Oberbayern Haushaltsmittel angefordert werden, sofern die in B) genannten Voraussetzungen gegeben sind. Diese Mittel stehen uns als Unterer Naturschutzbehörde für die Durchführung von sog. „Kleinstmaßnahmen“ zur Verfügung, die nach entsprechender Abstimmung bzw. Beauftragung z.B. auch von Verbänden durchgeführt werden können, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen (Art. 4 BayNatSchG). Bei Kleinstmaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen, bei denen die Gesamtkosten des Einzelprojekts im Regelfall den Betrag von 500 € nicht überschreiten.
Fördervoraussetzungen
- Die Maßnahmen müssen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung der Lebensräume und Standortbedingungen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, deren Lebensgemeinschaften sowie sonstiger wertvoller ökologischer Bereiche notwendig sein.
- Die veranschlagten Kosten müssen angemessen sein. Die Prüfung der Angemessenheit obliegt uns als Unterer Naturschutzbehörde.
- Der Grundeigentümer hat sein Einverständnis mit der Maßnahme erklärt.
- Zur Durchführung der Maßnahmen dürfen Dritte rechtlich nicht verpflichtet sein oder herangezogen werden können.
- Der durch die Maßnahmen verfolgte Zweck muß nachhaltig gesichert sein oder gesichert werden.
Verfahrensablauf vor Durchführung der Maßnahmen
Mittelreservierung bei der Regierung von Oberbayern
Für unsere Mittelreservierung bei der Regierung von Oberbayern wäre es wünschenswert, von Verbänden geplante Maßnahmen bereits bis 20. Januar des gleichen Jahres bei uns anzumelden. Maßnahmen können zwar auch noch nachher angemeldet werden, es besteht dabei aber ein größeres Risiko, dass die Haushaltsmittel dann bereits verplant sind und damit keine Förderung mehr erfolgen kann.
Antragstellung mit Maßnahmenbeschreibung zur Prüfung der Förderfähigkeit und Angemessenheit der Kosten
Rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme muss der Antrag mit Maßnahmenbeschreibung von uns im Hinblick auf die Förderwürdigkeit und die Angemessenheit der Kosten geprüft werden. Zu diesem Zweck bitten wir folgende Angaben und Unterlagen formlos bei uns einzureichen:
- Angaben zum Antragsteller (Verband / Ortsgruppe mit Anschrift sowie verantwortlichen Ansprechpartner)
- Beschreibung der Arbeiten oder Maßnahmen (z.B. Pflegemahd zur Erhaltung einer Streuwiese mit Orchideenbestand, Anbringung von Nisthilfen für Schleiereulen, Errichtung eines Krötenzaunes etc.) mit voraussichtlichem Zeitraum der Ausführung
- Gliederung der voraussichtlichen Gesamtkosten z.B. nach Maschinenkosten, Pflanzmaterial, Arbeitsstunden etc.
- Lageplan (möglichst 1:5000 oder 1:1000) oder handschriftliche Skizze der Maßnahmenfläche mit möglichst genauen Flächenangaben
- Falls vorhanden, fachliche Konzepte oder Grundlagen, Dokumentationen, Fotos, Zählungen aus vergangenen Jahren o.ä. zur weiteren Erläuterung
- schriftliches Einverständnis des Grundeigentümer Gerade bei neuen Maßnahmen kann auch ein vorheriger gemeinsamer Ortstermin sinnvoll sein.
Prüfung der Förderwürdigkeit und die Angemessenheit der Kosten durch uns aufgrund der vorgelegten Unterlagen
(Hinweis: Für die Vergütung von Arbeitskräften können 9.-- €/h und bei besonders qualifizierten handwerklichen Leistungen 11.-- €/h gefördert werden. Bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten bieten die Sätze des Maschinenrings sowie die Kostendatei des Bayer. Umweltministerium einen Orientierungsrahmen.)
Mitteilung durch uns an den Antragsteller, dass Maßnahme gefördert wird, ggf. verbunden mit Maßgaben zur Durchführung
Bitte beachten Sie, dass ein Beginn von Maßnahmen vor dieser Mitteilung förderschädlich sein kann.
Abrechnung und Auszahlung der Zuwendung
- Nach Durchführung sollten die Maßnahmen baldmöglichst (spätestens aber bis 20. November des Haushaltjahres) abgerechnet werden. Hierzu sind folgende Unterlagen bzw. Angaben einzureichen:
- Abrechnung unter Vorlage der Originalrechnungen mit Zahlungsnachweisen mit Angabe der Bankverbindung
- Bei geltend gemachten Eigenleistungen (Arbeitsstunden) von Mitgliedern sind Auszahlungslisten mit Unterschrift über den Empfang der Gelder vorzulegen
- Bankverbindung mit Konto, auf das die Zuwendung überwiesen werden soll
- Höhere Ausgaben als in der Kostenschätzung kalkuliert, müssen besonders begründet und können nur im Ausnahmefall bezuschusst werden.
- Eine Auszahlung kann nur bis zum 01. Dezember des Haushaltsjahres erfolgen. Anschließend müssen die von uns reservierten Mittel der Regierung von Oberbayern zurückgegeben werden. Maßnahmen, die erst nach diesem Zeitpunkt abgerechnet werden können, sind im Hinblick auf eine Übertragung von Mitteln mit uns abzustimmen.