Landkreis Dachau sucht ehrenamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Der Landkreis Dachau sucht für die kommenden vier Jahre eine Person als ehrenamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung sowie eine Stellvertretung. Interessierte – insbesondere aus dem Kreis der Betroffenen – sind herzlich eingeladen, sich aktiv einzubringen und ihre Erfahrung, Kompetenz und Perspektive für eine inklusive Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.
Bewerbungen können bis 28. Februar 2026 per E-Mail an FBGI@lra-dah.bayern.de gerichtet werden.
Die Person übernimmt eine zentrale Schnittstellenfunktion zwischen Menschen mit Behinderung, der Landkreisverwaltung und weiteren Akteuren. So werden die Perspektiven Betroffener eingebracht und Politik sowie Verwaltung beraten, so dass die Vorgaben des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) im Landkreis Dachau konsequent umgesetzt werden.
Die Bestellung erfolgt für vier Jahre vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2030. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Direkter Kontakt und Austausch mit Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen
- Wahrnehmung, Bündelung und Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung im Landkreis
- Beratung des Landkreises Dachau in Fragen der Gleichstellung und Barrierefreiheit
- Mitwirkung bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung und Integration in Verwaltung und Betrieben des Landkreises
- Koordination und fachlicher Austausch mit den Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Gemeinden
- Zusammenarbeit mit der Landesbehindertenbeauftragten
- Vernetzung mit fachlich relevanten Institutionen und Gremien (z. B. Jugendhilfeausschuss, Sozialhilfeausschuss, Wohlfahrtsverbände, Integrationsämter, Rehabilitationsträger)
Der Landkreis Dachau übernimmt die im Rahmen der Tätigkeit entstehenden Auslagen. Die Entschädigung richtet sich nach den geltenden Satzungsregelungen für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Rechtsgrundlage der Tätigkeit ist das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG). Ziel des Gesetzes ist es, die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, Benachteiligungen abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der/die Beauftragte leistet hierzu einen unverzichtbaren Beitrag, indem er oder sie Barrieren sichtbar macht, Lösungen anstößt und Inklusion aktiv mitgestaltet.
Für weitere Informationen steht die Fachstelle Familienberatung, Gleichstellung und Inklusion gerne zur Verfügung:
Telefon 08131 / 74-375, E-Mail FBGI@lra-dah.bayern.de.