Gefährliche Seuchenlage in Bayern für Geflügelbestände

+++ Ausbruch der Aviären Influenza in einem Geflügelbetrieb in Wiedenzhausen (Gemeinde Sulzemoos) + 3-km-Sperrzone und 10-km-Überwachungszone eingerichtet + Veterinäramt organisiert Sammelimpfung gegen Newcastle-Disease für Hühner- und Truthühnerbestände und unterstützt Hobbyhaltungen bei der gesetzlich vorgeschriebenen Impfung + weitere Infos unter: www.landratsamt-Dachau.de/impfung-nd +++ 

In Bayern grassieren aktuell zwei verschiedene Seuchengeschehen, welche Wildvögel und Hausgeflügel betreffen. Die eine Seuche ist die sogenannte Newcastle-Krankheit (kurz ND, auch Newcastle-Disease oder atypische Geflügelpest genannt). Die zweite Seuche ist die Aviäre Influenza (kurz AI, oder auch klassische Geflügelpest bzw. Vogelgrippe genannt). Beide Seuchen sind aufgrund der klinischen Symptomatik nicht zu unterscheiden (Symptome u.a. Durchfall, verringerte Legeleistung, Apathie, Atemnot, Ödeme, erhöhte Mortalität). Auch unterscheiden sich beide Seuchen nicht bzgl. der Bekämpfungsmaßnahmen bei einem Ausbruch in einer Geflügelhaltung; insb. mit Blick auf die einzurichtenden Schutz- und Überwachungszonen. Lediglich bzgl. der Vorbeugung der beiden Tierseuchen gibt es einen Unterschied: Für ND besteht eine gesetzliche Impfpflicht für Hühner und Truthühner (siehe unten), für AI jedoch ein Impfverbot.

Neben der Impfung weist das Veterinäramt darauf hin, dass alle Geflügelhalter ihre Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen regelmäßig überprüfen sollten, um einen Eintrag oder eine Weiterverbreitung von Tierseuchen möglichst zu verhindern. Als Hilfestellung wird auf die „AI-Risikoampel“ der Universität Vechta verwiesen, mit der sich die aktuelle Biosicherheit überprüfen und mögliche Verbesserungen identifizieren lassen (https://risikoampel.uni-vechta.de).

Ausbruch der Aviären Influenza in einem Betrieb im Landkreis Dachau

Nach mehreren Nachweisen der Aviären Influenza (AI) von Subtyp H5N1 bei Wildvögeln im Oktober und November 2025, wurde das Veterinäramt des Landratsamts Dachau am vergangenen Samstag zu einem Geflügelhaltungsbetrieb in Wiedenzhausen (Gemeinde Sulzemoos) gerufen. Dort waren mehrere Hühner verendet. Vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wurde für diesen Betrieb nun der Ausbruch der Aviäre Influenza vom Subtyp H5N1 (klassische Geflügelpest) bestätigt.

Das Landratsamt Dachau hat umgehend die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergriffen und per Allgemeinverfügung eine 3-km-Sperrzone sowie eine weitere 10-km-Überwachungszone eingerichtet. In diesen Zonen gilt ein Aufstallungsgebot für Geflügel sowie umfangreiche Verbringungsverbote für Geflügel und Geflügelprodukte. Siehe Homepage. Dies betrifft beispielsweise auch Eierpackstellen, die nun eine Ausnahme beantragen müssen und zur Ausstellung selbiger priorisiert vom Veterinäramt überprüft werden. Antrag für das Verbringen von Eiern https://forms.landratsamt-dachau.de/frontend-server/form/provide/13957/ 

Innerhalb der 3-km-Zone müssen in den kommenden Tagen bei allen Geflügelhaltungen klinische Untersuchungen durchgeführt und stichprobenhaft Tupferproben bei den Tieren entnommen werden. Diese werden anschließend in einem Labor untersucht. In der 10-km-Zone erfolgt eine stichprobenhafte klinische Untersuchung der Geflügelbestände. In Summe handelt es sich in den nun festgelegten Schutz- und Überwachungszonen um gut 400 Geflügelhaltungen mit ca. 120.000 Tieren. Im Ausbruchsbetrieb wurden die Geflügelbestände bereits am Wochenende gekeult. Dort laufen aktuell umfassende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.

Nähere Informationen zu Übertragung und Krankheitsbild der Aviären Influenza unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_erreger_diagnostik.htm 

Koordinierte Sammelimpfung gegen Newcastle-Krankheit

Nach Ausbrüchen der hochansteckenden Newcastle-Krankheit in den Landkreisen Erding, Mühldorf am Inn und Rottal-Inn, koordiniert das Veterinäramt parallel zu den vorgenannten Maßnahmen eine Sammelimpfung gegen die Newcastle-Krankheit für Hühner- und Truthühnerbestände im gesamten Landkreisgebiet. So unterstützt es Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter bei der Organisation der gesetzlich vorgeschriebenen Impfung ihrer Tiere. Ab sofort können sich Halter von Hühnern und Truthühnern für eine koordinierte Impfaktion anmelden www.landratsamt-Dachau.de/impfung-nd 

„Aufgrund der aktuellen Seuchenlage ist ein konsequenter Impfschutz besonders wichtig. Mit der Impfkampagne wollen wir vor allem kleinere Hobbyhaltungen unterstützen und gleichzeitig Tierärztinnen und Tierärzte bei der Koordination entlasten“, erklärt Amtstierärztin Dr. Sophie Rothammer. In Deutschland gilt eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit für alle Hühner- und Truthuhnbestände – unabhängig davon, ob es sich um gewerbliche Betriebe oder kleine Hobbyhaltungen handelt. Wer seine Tiere nicht impfen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, deren Tiere keinen ausreichenden Impfschutz haben oder bei denen eine Nachimpfung ansteht, können sich über das Anmeldeformular beim Landratsamt Dachau registrieren. Die eingehenden Anmeldungen werden gesammelt und anschließend – abhängig von Anzahl und geografischer Verteilung – an beteiligte Tierarztpraxen im Landkreis weitergegeben. Diese legen die jeweiligen Impftermine nach Verfügbarkeit des Impfstoffes fest und informieren die angemeldeten Tierhalter. Weitere Informationen unter https://www.landratsamt-dachau.de/