Geflügelpest im Landkreis Dachau: Erste Entwarnung – Aufstallung bleibt noch bestehen
Mit der Bestätigung des Ausbruchs der Geflügelpest am 11. März in einem Geflügelbetrieb in Wiedenzhausen (Gemeinde Sulzemoos) musste das Veterinäramt des Landratsamts Dachau umgehend eine 3-Kilometer-Schutzzone sowie eine 10-Kilometer-Überwachungszone einrichten. Anmeldung aller Geflügelhaltungen ist weiterhin erforderlich.
Inzwischen kann eine erste positive Bilanz gezogen werden. Innerhalb der 3-Kilometer-Zone wurden zwischenzeitlich alle 61 Geflügelhaltungen klinisch untersucht. In der 10-Kilometer-Zone erfolgten nach vorgegebenem Stichprobenschlüssel ebenfalls klinische Untersuchungen der Geflügelbestände in knapp 100 Betrieben. Im Rahmen der klinischen Untersuchungen wurde in beiden Zonen standardmäßig Wassergeflügel sowie Tiere, die klinische Auffälligkeiten zeigten, beprobt. Diese Tupferproben wurden anschließend im Landeslabor ausgewertet. Erfreulicherweise wies keine der untersuchten Proben einen positiven Befund auf.
Trotz dieser positiven Entwicklung muss die gesetzlich vorgeschriebene Aufstallungspflicht bis einschließlich 13. April bestehen bleiben und darf dann nur aufgehoben werden, wenn bis dahin kein weiterer Ausbruch in einem Bestand festgestellt wird. Das Veterinäramt Dachau bittet alle Geflügelhalterinnen und -halter, diese Regelung sowie weitere Biosicherheitsmaßnahmen - insb. auch den Wechsel der Kleidung und Schuhe vor Betreten der Tierhaltung sowie der Durchführung einer Schädlingsbekämpfung - konsequent einzuhalten. Zudem müssen Auffälligkeiten, welche dem Krankheitsbild der Geflügelpest entsprechen, umgehend gemeldet werden. Das Landratsamt Dachau stellt hierfür ein digitales Meldeformular auf der Homepage zur Verfügung: Meldung eines Tierseuchenverdachts in einem Geflügelbetrieb
Landrat Stefan Löwl dankt allen Beteiligten für ihren Einsatz: „Mit dem Ausbruch der Geflügelpest haben wir zunächst deutlich mehr Zeit für die nötigen Untersuchungen und Beprobung eingeplant, da von den Restriktionszonen rund 400 Geflügelhaltungen mit etwa 120.000 Tieren betroffen sind. Dass wir diese Phase so schnell abschließen konnten, ist der hervorragenden und zielgerichteten Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Veterinäramt sowie der großen Unterstützung durch Feuerwehr und THW zu verdanken. In kürzester Zeit wurde an der Katastrophenschutzhalle ein Logistikzentrum mit Desinfektionsbereich eingerichtet. Auch die in den Zonen gelegenen Geflügelhalterinnen und -halter haben durchweg kooperativ mitgewirkt. Es scheint, dass wir glimpflich davonkommen. Dennoch appelliere ich eindringlich an alle Halterinnen und Halter, die Aufstallungspflicht bis zum 13. April einzuhalten.“
Im Rahmen der Kontrollen und der Kommunikation hat sich gezeigt, dass nicht von allen Geflügelhalterinnen und -haltern aktuelle Kontaktdaten, insbesondere E-Mail-Adressen, vorliegen. Für eine schnelle Information im Ernstfall ist dies jedoch entscheidend und das Veterinäramt bittet darum, Änderungen der Kontaktdaten (auch künftig) selbstständig zu melden.
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest hatte das Veterinäramt alle registrierten Geflügelhaltungen im Landkreis Dachau umgehend per E-Mail informiert. Ein Teil der Halterinnen und Halter konnte jedoch nicht erreicht werden. Neben einigen nicht angemeldete Geflügelhaltungen waren insbesondere fehlende oder veraltete eMail-Kontaktdaten ursächlich.
Jede Geflügelhaltung – auch kleine Hobbyhaltungen – muss an drei Stellen gemeldet werden:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck https://t1p.de/s1a9
- Veterinäramt des Landratsamts Dachau www.landratsamt-dachau.de/tierhaltung
- Bayerische Tierseuchenkasse https://btsk.de
Dr. Sophie Rothammer, Amtstierärztin im Landratsamt Dachau, bittet um Unterstützung:
„Nur wenn bekannt ist, wo und in welchem Umfang Geflügel gehalten wird, kann im Ernstfall schnell und zielgerichtet reagiert und ein wirksamer Schutz der Tiere gewährleistet werden. Eine vollständige Anmeldung aller Geflügelhaltungen ist daher unerlässlich.“