Geflügelpest im Landkreis Dachau: Ende der Aufstallungspflicht in der Überwachungszone

Gute Nachrichten für die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis Dachau: Nach dem bestätigten Ausbruch der Geflügelpest am 11. März 2026 in einem Geflügelbetrieb in Wiedenzhausen (Gemeinde Sulzemoos) kann das Landratsamt Dachau die bislang geltende Allgemeinverfügung, die unter anderem die Aufstallungspflicht beinhaltet, aufheben. 

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Ausbruchs hatte das Veterinäramt des Landratsamtes Dachau entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine Drei-Kilometer-Schutzzone sowie eine Zehn-Kilometer-Überwachungszone eingerichtet. Im Rahmen umfangreicher Untersuchungen wurden zahlreiche Geflügelhaltungen kontrolliert und beprobt. Dabei konnte kein weiterer positiver Befund festgestellt werden.

Landrat Stefan Löwl dankt allen Beteiligten für die schnelle und konsequente Umsetzung der Maßnahmen: „Mein besonderer Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen im Veterinäramt für ihre hervorragende und zielgerichtete Arbeit sowie der großen Unterstützung durch Feuerwehr und THW. Ebenso danke ich allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern, welche die notwendigen Schutzmaßnahmen konsequent eingehalten haben. Ein ausdrücklicher Dank gilt auch dem Betriebsinhaber des betroffenen Geflügelbetriebs, der den Verdachtsfall sehr früh gemeldet und damit wesentlich dazu beigetragen hat, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die Zusammenarbeit war jederzeit vertrauensvoll und vorbildlich. Durch dieses vorbildliche Zusammenwirken aller Akteure sind wir mit einem isolierten Ausbruch glimpflich davongekommen.“

Im Zuge der Maßnahmen zeigte sich jedoch, dass beim Veterinäramt nicht von allen Geflügelhalterinnen und -haltern aktuelle Kontaktdaten – insbesondere E-Mail-Adressen – vorliegen. Für eine schnelle Information im Seuchenfall ist eine unmittelbare Erreichbarkeit jedoch entscheidend. Das Veterinäramt bittet daher darum, Änderungen der Kontaktdaten künftig eigenständig mitzuteilen.
Nach dem Ausbruch hatte das Veterinäramt alle registrierten Geflügelhaltungen im Landkreis umgehend per E-Mail informiert. Ein Teil der Halterinnen und Halter konnte jedoch nicht erreicht werden. Ursachen waren neben nicht gemeldeten Geflügelhaltungen vor allem fehlende oder veraltete Kontaktdaten.
Jede Geflügelhaltung – auch kleine Hobbyhaltungen – muss an drei Stellen gemeldet werden:

Dr. Sophie Rothammer, Amtstierärztin im Landratsamt Dachau, bittet um Unterstützung: „Nur wenn bekannt ist, wo und in welchem Umfang Geflügel gehalten wird, kann im Ernstfall schnell und zielgerichtet reagiert und ein wirksamer Schutz der Tiere gewährleistet werden. Eine vollständige Anmeldung aller Geflügelhaltungen ist daher unerlässlich.“

Zusätzlich weist das Veterinäramt vorsorglich darauf hin, dass Tierhalterinnen und Tierhalter gesetzlich verpflichtet sind, das Risiko einer Einschleppung oder Weiterverbreitung von Tierseuchen innerhalb und zwischen Tierhaltungen so gering wie möglich zu halten. Viele Tierseuchen, darunter auch die Geflügelpest, können sowohl direkt von Tier zu Tier als auch indirekt über kontaminierte Gegenstände wie Schuhe, Kleidung oder Arbeitsgeräte sowie über Schädlinge übertragen werden.
Unabhängig von einem aktuellen Seuchengeschehen sollten Tierhalterinnen und Tierhalter daher dauerhaft auf grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen achten. Dazu gehören insbesondere:

  • konsequente Hygienemaßnahmen (z. B. separate Stallkleidung, Schuhwechsel vor Betreten des Stalls, Zugangsbeschränkungen),
  • eine wirksame Schädlingsbekämpfung,
  • die wildvogelsichere Lagerung von Einstreu und Futtermitteln sowie
  • die Fütterung ausschließlich an Stellen, die für wildlebende Vögel – insbesondere Wassergeflügel – nicht zugänglich sind.