Ausländerbehörde Dachau arbeitet ab 1. August ausschließlich mit Terminvereinbarung
Der Bereich der Aufenthaltserteilung in der Ausländerbehörde des Landratsamtes Dachau stellt ihre Arbeitsweise zum 1. August 2026 vollständig auf eine Bearbeitung nach vorheriger Terminvereinbarung um.
Eine spontane Vorsprache mit Ticketsystem ist künftig nur noch im Bereich Asyl/Duldung möglich.
Mit der Umstellung verfolgt das Landratsamt das Ziel, Anliegen schneller, effizienter und bürgerfreundlicher zu bearbeiten. Durch die verbindliche Terminvergabe können Anträge besser vorbereitet, Wartezeiten reduziert und Bearbeitungsprozesse beschleunigt werden.
Bereits heute erfolgt die Beantragung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln überwiegend digital. Nach Einreichung eines Online-Antrags und der erforderlichen Unterlagen wird automatisch ein Termin vergeben. Dadurch ist sichergestellt, dass alle notwendigen Dokumente vollständig vorliegen und der Behördengang möglichst effizient abgewickelt werden kann.
Dieses Verfahren wird nun auf weitere Dienstleistungen ausgeweitet. Ab dem 1. August 2026 ist für sämtliche Anliegen eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Dazu gehören unter anderem:
- Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
- Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- Übertragung einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis nach Passerneuerung
- Übertragung nach Verlust des Passes oder Aufenthaltstitels
- Austausch des Zusatzblattes
- Einbürgerungsangelegenheiten
- Aufenthaltserteilungen
Termine werden ausschließlich innerhalb der regulären Öffnungszeiten angeboten:
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr
Die Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung erfolgt bequem per E-Mail oder Online-Kontaktformular. Die Antragsunterlagen können größtenteils digital eingereicht werden.
Ein besonderer Service ist die KI-gestützte Dokumentenprüfung. Der Landkreis Dachau beteiligt sich seit Anfang des Jahres als eine von bundesweit sechs Pilotregionen am Projekt „Aufenthalt Digital“. Dabei unterstützt eine Künstliche Intelligenz Antragstellende bereits während der Online-Antragstellung, indem sie hochgeladene Dokumente auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. So können fehlende oder unpassende Unterlagen bereits vor der Einreichung erkannt und ergänzt werden. Dies reduziert Rückfragen, verkürzt Bearbeitungszeiten und erleichtert sowohl den Antragstellenden als auch der Verwaltung den gesamten Prozess.
Die Nutzung der KI-Unterstützung erfolgt freiwillig. Sie dient ausschließlich als Hilfestellung bei der Antragstellung und hat keinerlei Einfluss auf die behördliche Entscheidung über einen Antrag.