Aktueller Hinweis des Landratsamtes Dachau zum Entnehmen von Wasser aus Oberflächengewässern

Der Landkreis Dachau leidet aktuell unter der anhaltenden Trockenheit. Das Niederschlagsdefizit führt zu sinkenden Grundwasserständen, größere Fließgewässer weisen sehr niedrige Abflüsse auf und kleinere Bäche beginnen bereits auszutrocknen. 

Aufgrund der aktuellen Wetterprognose muss mit einer weiteren Verschärfung der Situation gerechnet werden.

Das Landratsamt Dachau weist deshalb darauf hin, dass in der aktuellen Situation bereits geringfügige Wasserentnahmen aus den Gewässern der Gewässerökologie schaden können. Vor allem in kleinen Gewässern ist schnell die Grenze überschritten, bei der den Lebewesen im und am Gewässer kein oder zu wenig Wasser zum Überleben bleibt und so große Schäden entstehen. Fischsterben oder ein ausgetrocknetes Bachbett können die Folge sein.

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen usw.) im Rahmen des erlaubnisfreien Gemeingebrauchs sind nur innerhalb der engen gesetzlichen Grenzen möglich. Das bedeutet, dass auch die zum Gemeingebrauch gehörende geringfügige Wasserentnahme mittels Handschöpfgefäßen in der aktuellen Situation nur noch bei größeren Fließgewässern mit ausreichender Wasserführung möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jegliche ungenehmigte Einbauten zum Aufstauen des abfließenden Wassers widerrechtlich sind.

Aufgrund der bestehenden Einschränkungen in den Wassergesetzen und der andauernden Niedrigwassersituation ist eine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern aktuell nicht mehr vom Eigentümer- und Anliegergebrauch gedeckt. Dies gilt solange, bis sich die Wasserstände wieder normalisiert haben und ein ausreichender Abfluss vorhanden ist.

Das Landratsamt Dachau bittet daher um größte Zurückhaltung bei der Wasserentnahme in der sommerlichen Trockenperiode. Insbesondere ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bei Niedrigwasser in jedem Fall einzustellen.

Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften werden im Sinne des Gewässerschutzes und damit im Interesse der Allgemeinheit als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Sparsame Verwendung des Trinkwassers

Darüber hinaus wird an alle appelliert, auch das im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung zur Verfügung gestellte Trinkwasser sparsam und mit Bedacht zu verwenden, da auch der Grundwasserspiegel bei anhaltender Trockenheit entsprechend sinkt.