Ganztagsförderungsgesetz Ferienbetreuung für Erstklässler im Landkreis Dachau
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wird bundesweit schrittweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt dieser Anspruch für Kinder, die erstmals eine Grundschule besuchen. In den darauffolgenden Schuljahren wird der Rechtsanspruch stufenweise auf die weiteren Jahrgangsstufen ausgeweitet.
Für Familien mit einem Kind, das zum Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, gilt grundsätzlich folgender Weg:
1. Betreuung während der Schulzeit
Für die Betreuung während der Schulzeit sind die jeweiligen Schulen beziehungsweise die dort angebotenen Betreuungsformen zuständig. Dazu zählen unter anderem Hort, Mittagsbetreuung, Offene Ganztagsschule, Gebundener Ganztag und Kooperativer Ganztag.
2. Ferienangebote der Gemeinden
Bietet das bestehende Betreuungsangebot keine Ferienbetreuung an, sollen vorrangig die Ferienangebote der jeweiligen Gemeinde genutzt werden. Die Gemeinden halten hierzu unterschiedliche Angebote vor.
3. Ferienbetreuung im Rahmen des GaFöG
Durch eine überörtliche Koordination und bei Bedarf durch die Bereitstellung eines Ausfallangebotes stellt das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Dachau die Ferienbetreuung im Rahmen des GaFöG sicher.
Sofern für ein Kind, das zum Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, keine anderweitige Ferienbetreuung zur Verfügung steht, können die Erziehungsberechtigten den Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung beim Landkreis Dachau geltend machen. Die Anmeldung ist bis spätestens 14. Oktober 2026 online über die Website des Landkreises Dachau möglich:
https://www.landratsamt-dachau.de/gafoeg
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kinder, die ihren Wohnsitz im Landkreis Dachau haben. Für die in Anspruch genommene Ferienbetreuung werden Kostenbeiträge pro Ferienwoche erhoben.