Landrat im Dialog - Fragen und Antworten

Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.

06.05.2021 - Sonstiges

Corona Impfstoffvergabe

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,

ich habe meinen Vater am 09.04. in BayIMCO registriert und er ist in Kategorie 3 eingeordnet.
Seit die SMS mit der Terminauswahlfreigabe angekommen ist, prüfe ich für ihn immer wieder, ob Termine zur Verfügung stehen - teils mehrmals täglich.

Seit damals werden keine Termine angezeigt, obwohl für ihn aufgrund seines Alters auch Astra Zeneca freigegeben ist.

Es ist für mich absolut unverständlich, dass einerseits ein Mensch deutlich über 60 mit Vorerkrankungen keinen Impftermin auswählen kann und anderseits Impfaktionen wie die in Dachau und Karlsfeld um das letzte Wochenende herum durchgeführt werden, die die Priorisierung gänzlich ignorieren. Letzteres erweckt den Eindruck, der Impfstoff werde von den priorisierten Bürgern nicht gewollt, obwohl diesen eine Auswahl eines Termins offensichtlich nicht einmal möglich ist.
Es erscheint mir ferner kontraproduktiv, wenn sich exakt diese _nicht_ im Internetzeitalter aufgewachsene Gruppe parallel über mehrere konkurrierende Angebote (Impfaktionen) informieren bzw. durch Zufall von ihnen Kenntnis erlangen muss, anstelle von der zentralen öffentlichen Stelle zumindest auf diese Angebote hingewiesen zu werden.

Der Hersteller gibt für das Astra Zeneca Vakzin eine Lagerfähigkeit von 6 Monaten an. Für mich bedeutet das, dass es sich _nicht_ um einen Stoff handelt, der schnell verimpft werden muss, da er sonst verfällt.

Ich frage Sie daher:
- In welchen Abständen werden Impftermine freigeschaltet?
- Wie weit in die Zukunft reichend geschieht dies?
- Warum ist es nicht möglich, einen Termin "weiter in der Zukunft" zu wählen, wenn der Impfstoff dies aufgrund seiner Lagerfähigkeit erlaubt und er offensichtlich im Überfluss vorhanden ist?

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Seibl

Antwort

Sehr geehrter Herr Seibl,

leider gibt es aktuell drei unterschiedliche Wege zu einer Coronaschutzimpfung. Zum einen geht dies über das bayernweite System BayIMCO mit einer Anmeldung unter www.impfzentren.bayern oder 116 117. Die Einladung zur Terminvereinbarung erfolgt automatisch durch BayIMCO entsprechend der Reihenfolge aufgrund der Priorisierung nach der Coronaimpfverordnung und den zur Verfügung stehenden Impfdosen. Die Impfung erfolgt durch die Impfzentren. Hier haben wir mit Prio 3 angefangen, allerdings warten über 8.000 impfberechtigte Personen auf einen Impftermin.

Parallel dazu gibt es die Möglichkeit, sich bei Hausärzten und Praxen impfen zu lassen. Auch dort ist die Impfpriorisierung einzuhalten, dies erfolgt jedoch individuell durch den Arzt/die Praxis; das System BayIMCO kommt hier nicht zum Einsatz. Auch hier wird in Prio 3 geimpft.

Zuletzt gibt es noch „Sonderimpfaktionen“ mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca. Seit der Freigabe dieses Impfstoffes am 19.04.2021 können für diesen Impfstoff keine Termine mehr über BayIMCO vergeben werden. Die „Sonderimpfaktionen“ werden daher entweder offen (also ohne vorherige Terminvereinbarung, wie z.B. teilweise bei „Impf in den Mai“ am 30.04./01.05.) oder mit einem internen Terminvergabesystem (wie z.B. bei der BRK-Aktion am vergangenen Montag) vergeben. Für diese Impfaktionen gilt keine Priorisierung!

Leider können diese drei Impfangebote nicht kombiniert werden. Wir sind aber bemüht, alle Wege transparent und ständig darzustellen und informieren insb. über die „Sonderimpftage“ (mit AstraZeneca) breit, also neben den sozialen Medien und dem Internet auch per klassischer Presseinformation, Information an die Gemeinden, Seniorenbeiräte, Wohlfahrtsverbände, usw.). Ziel ist es, möglichst viele Personen schnell zu impfen; und bisher konnten wir auch alle angebotenen Impfdosen wie geplant verimpfen. Ich bitte Sie, sich insoweit weiterhin zu informieren. Die nächsten Sonderimpfaktionen sind für den kommenden Feiertag am 13.05. geplant; die Informationen dazu sollen spätestens am Freitag kommuniziert werden.

Ihre Vermutung, dass der Impfstoff des Herstellers AstraZeneca nicht von allen Personen akzeptiert wird, muss ich leider bestätigen. Vor der Freigabe am 19.04.2021 haben ca. 20-25% der vorrangig (priorisierten) Personen ein Impfangebot mit AstraZenca nicht angenommen. Diese warten – gemeinsam mit den anderen berechtigten – nun auf Impftermine mit BioNTech oder Moderna.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl  

05.05.2021 - Sonstiges

Sonderimpfaktion "Impf in den Mai" und BayIMCO-Terminvergabesystem

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,

ich konnte über die "Impf in den Mai Aktion" eine Corona Impfung bekommen, wofür ich mich sehr bedanken möchte.
Diese 1ste Impfung wurde bereits in BayIMCO-Terminvergabesystem eintragen.

Den Termin für die 2te Impfung habe ich im Impfzentrum auf einem handschriftlichen Zettel erhalten. Das BayIMCO-Terminvergabesystem fordert mich auf, mein zuständiges Impfzentrum zu kontaktieren, da der Termin für die 2te Impfung nicht eingetragen ist und ich ihn auch nicht selber eintragen kann. Ist es geplant, die Termine zur 2ten Impfung die im Rahmen der "Impf in den Mai Aktion" per Handzettel vergeben wurden ins Terminvergabesystem nachzutragen? Bzw. kann ich mir dir Zeit in der Telefon Hotline ersparen und am Termin einfach mit dem Zettel erscheinen, auch wenn der Termin zeitgleich nicht im BayIMCO-Terminvergabesystem eingetragen ist? Ich möchte nur sehr ungern wieder weggeschickt werden. Über eine Information freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen,
Michaela Zankl

Antwort

Sehr geehrte Frau Zankl,

der Ihnen mitgeteilte/mitgegebene Zeitimpftermin funktioniert.
Bitte ignorieren Sie alle Aufforderungen seitens BayIMCO, einen Termin zu vereinbaren; bitte löschen Sie Ihren Account aber auch nicht vor dem Zweitimpftermin.
Sie können sicher sein, dass am genannten Termin die Zweitimpfung stattfinden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

03.05.2021 - Sonstiges

Corona-Impfung

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,

ich betreibe zusammen mit meinem Vater eine Kanzlei direkt an der Stadtgrenze zum Landkreis, alle unsere Mitarbeiter und ein Großteil unserer Mandanten kommt aus dem Landkreis Dachau... nur wie es scheint, sind wir auf der „falschen“ Seite der Würm niedergelassen, wenn es jetzt um das Corona-impfen geht - sowohl meine Eltern (beide Risikogruppe 3) als auch ich (ebenso Gruppe 3) haben Ärzte in Dachau, ein impfen dort oder ein freiwilliges Impfen im Rahmen jedweder Kampagnen konnte aber bislang auf Grund des Wohnortes nicht stattfinden. Ich finde es etwas schade, weil wir unsere Kanzlei nun ja auch nicht für Bürger aus dem Landkreis Dachau geschlossen haben in Zeiten von Corona. Daher meine Frage, muss es hier so krasse Unterscheidungen hinsichtlich des Wohnortes geben oder wird das nur von den Ärzten so gelebt? Wir als Steuerberater tuen in der aktuellen Zeit wirklich auch alles in unserer Macht stehende, um unsere Mandanten (vor allem Unternehmen und davon mehr als die Hälfte in Karlsfeld/Dachau) zu unterstützen und setzen uns da doch einem nicht zu unterschätzenden Risiko aus.

Viele herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Carolin Straub
Steuerberaterin

Antwort

Sehr geehrte Frau Staub,

ich habe Ihre Nachricht erhalten. Die Impfzentren können Personen grundsätzlich nur nach Wohnort, im Ausnahmefall nach Dienstort (z.B. Lehrer, Krankenschwestern, Behördenmitarbeiter) erfassen. Ihre im Landkreis Dachau wohnenden Mitarbeiter:innen sollten sich somit auch problemlos bei den Impfzentren anmelden können, wobei mit der Prio 3 aktuell erst begonnen wurde und ich davon ausgehe, dass wir sicherlich den ganzen Mai benötigen, um allen registrierten Personen in Prio 3 (sowie die Nachmeldungen aus den Prio 1 und 2 ) ein Impfangebot machen zu können.

Die impfenden Ärzte/Praxen sind nicht an diese PLZ-Zuordnung gebunden und können alle „ihre“ Patienten – unabhängig vom Wohnort – impfen. Dies legen die Ärzte als „freie Berufe“ selbstständig fest. Natürlich gilt für diese aber auch (noch) die Priorisierung gem. CoronaimpfV.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl  

03.05.2021 - Sonstiges

EMail zur Vereinbarung eines Impftermins

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,

meine Frau hat ihre Registrierung auf der Homepage "BayIMCO" am 13.04. aktualisiert und ist seitdem in Impfkategorie 3 eingestuft. Leider hat sie noch immer nicht die als nächsten Schritt ausstehende Email mit der Aufforderung bekommen, auf BayIMCO einen Termin zu vereinbaren. Da ja im Landkreis auch schon sehr viele Berechtigte der Kategorie 3 geimpft worden sind, wären wir Ihnen für eine Information dankbar, wann und in welchen Abständen wieder solche EMails versandt werden. Inzwischen haben wir die Befürchtung, dass im Land Bayern die Impfpriorisierung aufgehoben wird, noch bevor sie die o. g. Email erhält.

Vielen Dank!

A. Noak

Antwort

Sehr geehrter Herr Noak,

ich habe Ihre Nachricht erhalten. Die Impfterminvergabe erfolgt durch das bayernweite BayIMCO-Terminvergabesystem auf Grundlage der verbindlichen Coronaimpfverordnung. Da in der Prio 3 mehrere tausend Personen grundsätzlich impfberechtigt und alleine in BayIMCO über 12.000 Personen aus dem Landkreis Dachau registriert sind, wird es nach meiner Einschätzung noch bis mind. Ende Mai dauern, bis allen Personen in Prio 3 ein Impfangebot – mit den Impfstoffen der Hersteller BioNTech oder Moderna - gemacht werden kann. Impftermine bzw. -aktionen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca gab es in den vergangenen Wochen bereits, welche nie komplett ausgebucht waren.  

Die Versendung der Einladungen zur Terminvereinbarung erfolgen durch BayIMCO anhand der freigegebene Impftermine und nach der automatisiert festgelegten Reihenfolge. Parallel dazu werden zahlreiche Impftermine durch niedergelassene Ärzte bzw. in Arztpraxen angeboten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Hausarzt vor Ort.  

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

03.05.2021 - Sonstiges

Schulen - Management von engen Kontaktpersonen mit erhöhtem Infektionsrisiko

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,

ich würde gerne wissen, weshalb im Landkreis Dachau Schulklassen bei einem positiven Coronafall in der Klasse nicht in Quarantäne geschickt werden und noch nicht einmal verpflichtend zu einem PCR-Test, obwohl das RKI vor allem hinsichtlich der höheren Übertragbarkeit der hier vorherrschenden britischen Variante etwas anderes empfiehlt?
Zusätzlich zu den unten zitierten Kriterien aus den Empfehlungen des RKI zum Kontaktpersonenmanagement über den gemeinsamen langen Aufenthalt in Räumen mit hoher Aerosolkonzentration unabhängig vom Abstand und dem Tragen von Masken wie in Schulen gegeben (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html) ist die Kontaktsiutaion schwer zu überblicken und die Kinder haben ja auch auf dem Schulweg bzw. in den Esspausen (und dann auch noch ohne Maske) Kontakt.
Die viel weniger sensitiven Schnelltests in den Schulen erfassen wohl viele Fälle leider erst dann, wenn diese symptomhaft werden und dann das Virus bereits zwei, drei Tage munter weiterverteilt werden konnte.
(vgl. u.a. https://www.br.de/nachrichten/wissen/corona-schnelltests-nur-an-fuenf-von-acht-ansteckenden-tagen-sicher,SUf458k)

Gerade hinsichtlich der nun zum Glück etwas gesunkenen, jedoch lange Zeit deutlich über den umliegenden Landkreisen liegenden Inzidenzwerten (vor eineinhalb Wochen mit 257 bzw. noch deutlich über 200) stelle ich mir diese Frage umso mehr.
Gerade kurz vor den Abschlussprüfungen möchte doch niemand ein Risiko eingehen. Abgesehen davon, dass generell an allen Kindern auch (teilweise noch nicht geimpfte) Familienmitglieder und Lehrer dranhängen.

Ich bin wirklich beeindruckt von der Organisation und der Geschwindigkeit der Impfungen im Landkreis Dachau - vielen Dank dafür! -
und finde gerade deshalb sollten wir jetzt auf den letzten Metern nichts mehr unnötig riskieren!

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!

Petra Paintner

C. Kontakt unabhängig vom Abstand (hohe Konzentration infektiöser Aerosole im Raum)

Darüber hinaus können Virus-beladene Kleinpartikel bei mangelnder Frischluftzufuhr in Innenräumen anreichern, weil sie über Stunden in der Luft schweben (siehe auch Steckbrief des RKI). In Kleinpartikeln/Aerosolen enthaltene Viren bleiben (unter experimentellen Bedingungen) mit einer Halbwertszeit von etwa einer Stunde vermehrungsfähig. Bei hoher Konzentration infektiöser Viruspartikel im Raum sind auch Personen gefährdet, die sich weit vom Fall entfernt aufhalten („Fernfeld“). Die Aufsättigung der Aerosole mit infektiösen Partikeln hängt von der Tätigkeit der infektiösen Person ab: Atmen
In einer solchen Situation steigt das Risiko an mit

der Anzahl der infektiösen Personen im Raum
der Anzahl nicht-infektiöser Personen im Raum (raschere Durchmischung des Aerosols)
der Infektiosität des Falls (um den Erkrankungsbeginn herum höher als später im Erkrankungsverlauf)
der Länge des Aufenthalts der infektiösen Person(en) im Raum
der Intensität der Partikelemission
der Intensität der Atemaktivität (Atemfrequenz, -tiefe) der exponierten Personen (z.B. beim Sporttreiben)
der Enge des Raumes und
dem Mangel an Frischluftzufuhr (für Hinweise zum richtigen Lüften siehe z.B.: Umweltbundesamt: Richtig Lüften in
Schulen).

Bei gleichem Risiko ist naturgemäß die Anzahl zu erwartender Sekundärfälle größer, wenn sich mehr Personen im Raum aufhalten.

Die Exposition zu im Raum hochkonzentriert schwebenden infektiösen Partikeln kann durch MNS/FFP2-Maske (außer im Gesundheitswesen/bei geschultem medizinischen Personal) nicht sicher gemindert werden, wenn die Aerosole an der Maske vorbei eingeatmet werden.

Antwort

Sehr geehrte Frau Painter,

ich habe Ihre eMail erhalten und kann Ihnen versichern, dass sich die Kolleg:innen im Gesundheitsamt ebenso wie das Schulamt und die Schulleitungen streng an die fachlichen Empfehlungen halten, dabei aber jeden Einzelfall gesondert untersuchen und bewerten.

Natürlich sind wir – gerade mit Blick auf die Abschlussklassen – in einer schwierigen Phase und mich irritieren daher beispielsweise (private) Treffen von mehreren dutzend Absolvent:innen sehr, auch wenn ich den Wunsch auf „Normalität“ und Gemeinschaft in dieser besonderen (Schulabschluss-)Zeit gut nachvollziehen kann. Ich bin daher überzeugt – und das zeigen auch die ermittelten Expositionsorte in den letzten Wochen – dass an den Schulen selbst kein relevantes Infektionsgeschehen besteht, sondern die Infektionen „eingetragen“ werden. Dies ist natürlich mit Blick auf die (Quarantäne-)Auswirkungen für die Mitschüler:innen problematisch und belastend, kann aber nur durch regelmäßige Testungen reduziert werden, auch wenn dies keine 100%ige Sicherheit bietet.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl