(Pflicht-) Umtausch eines Führerscheins
Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden.
Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Bitte nutzen Sie für den Umtausch unsere Online-Antragstellung.
Aufgrund der zahlreichen Anträge ist es uns leider nicht möglich, Auskünfte zum Bearbeitungsstand zu geben. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab, damit wir unsere Kapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung nutzen können. Sollten wir tatsächlich noch Unterlagen benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Die Bearbeitung Ihres Antrags nach Eingang aller Unterlagen bis hin zum Drucken des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei kann mehrere Wochen dauern.
Online-Antragsstellung
Sie haben einen Führerschein, der bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurde (rosa oder grau)
Ein Umtausch ist erforderlich.
AUSNAHME: Personen, welche vor dem 01.01.1953 geboren wurden, müssen den Umtausch erst bis spätestens 19.01.2033 vornehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- Aktueller Papierführeschein (grau oder rosa) im Original. Der Führerschein wird von uns befristet und schnellstmöglich an Sie zurückgeschickt.
- Falls Sie die Klassen T bzw. CE79 beantragen, benötigen Sie die jeweiligen Bescheinigungen.
- Wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht durch das Landratsamt Dachau ausgestellt wurde, müssen Sie bei der ausstellenden Behörde eine Bestätigung Ihrer Führerscheindaten (Karteikartenabschrift) anfordern.
Online-Antrag
Gebühren
Bei Umtausch eines Papierführerscheins in den EU-Kartenführerschein beträgt die Gebühr 31,60 Euro.
Sie haben einen Führerschein, der ab 01.01.1999 ausgestellt wurde
AUSNAHME: Personen, welche vor dem 01.01.1953 geboren wurden, müssen den Umtausch bis spätestens 19.01.2033 vornehmen.
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Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Unsere Bitte an Sie aus Kapazitätsgründen |
| 1999 bis 2001 | 19.01.2026 | Jetzt umtauschen! |
| 2002 bis 2004 | 19.01.2027 | Bitte warten Sie noch ab |
| 2005 bis 2007 | 19.01.2028 | Bitte warten Sie noch ab |
| 2008 | 19.01.2029 | Bitte warten Sie noch ab |
| 2009 | 19.01.2030 | Bitte warten Sie noch ab |
| 2010 | 19.01.2031 | Bitte warten Sie noch ab |
| 2011 | 19.01.2032 | Bitte warten Sie noch ab |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 | Bitte warten Sie noch ab |
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
- Aktueller Führerschein im Original. Der Führerschein wird von uns befristet und schnellstmöglich an Sie zurückgeschickt.
- Falls Sie die Klassen C, CE oder CE79 beantragen, benötigen Sie die jeweiligen Bescheinigungen.
Gebühren
Beim Umtausch eines EU-Kartenführerscheins beträgt die Gebühr 31,60 Euro.
- PDF-Download: Antrag auf Führerschein-Umtausch: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 208 kB)
- PDF-Download: Antrag auf Kartenführerschein-Umtausch: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 206 kB)
So erhalten Sie Ihren neuen Führerschein
Ihr neuer Führerschein wird Ihnen per Einschreiben direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugesandt.
Wir sind für Sie da
Auskunft Führerscheinstelle
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Fahrerlaubnisbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit / Auskunft
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr