Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege

  • Sie brauchen eine Auszeit von der Pflegesituation?
  • Sie benötigen als pflegender Angehöriger selbst Erholung, müssen ins Krankenhaus oder zur Kur?
  • Sie sind nach einem Krankenhaus-Aufenthalt noch nicht in der Lage, wieder nach Hause zurück zu kehren?

Für diese und andere Fälle gibt es die Kurzzeitpflege in den stationären Pflegeeinrichtungen.
Die Pflegekasse kann den Aufenthalt in der Kurzzeitpflege bis maximal 1612 Euro für die Dauer von vier Wochen bezuschussen. Allerdings gilt dies nur für die Pflegekosten. Unterkunft und Verpflegung müssen immer selbst bezahlt werden.
Die Leistungen für Verhinderungspflege können ebenfalls für die Kurzzeitpflege verwendet werden, die damit für weitere vier Wochen verlängert werden kann.
Sie haben somit die Möglichkeit, eine Auszeit von acht Wochen am Stück zu nehmen oder auch 2x pro Jahr für jeweils vier Wochen.

Erkrankt die Pflegeperson oder ist aus anderen Gründen verhindert, wird von der Pflegekasse eine sogenannte Verhinderungspflege bis maximal 1612 Euro im Jahr bezahlt. Verhinderungspflege kann von ambulanten Diensten, Privatpersonen oder stationären Einrichtungen übernommen werden.
Stellen Sie auf alle Fälle vorher einen Antrag bei der Pflegekasse und lassen Sie sich dort beraten.
Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, aber wegen einer schweren Erkrankung Kurzzeitpflege benötigen, kann die Krankenkasse bis zu 1612 Euro pro Jahr übernehmen.
Die Kurzzeitpflege muss vor der Inanspruchnahme von der Krankenversicherung genehmigt werden.

Kurzzeitpflegeplätze finden Sie bei allen Pflegeheimen im Landkreis auf Anfrage.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Silvia Fitterer
(08131) 74-464 127
Ulrike Götz
(08131) 74-347 126

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Landratsamt Dachau, Erwachsenen- und Seniorenberatung
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Telefax: (08131) 7411-743
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
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