Erteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis
Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).
Der Antrag auf Erteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden, da für den Führerschein Ihre Unterschrift benötigt wird.
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden. Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. In vielen Fällen ist Ihnen Ihre Fahrschule auch bei der Antragsstellung behilflich oder übernimmt diese sogar für Sie.
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar anzuordnen. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.
Erforderliche Unterlagen bei den Klassen A, A1, AM, B, BE, L und T
- Ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr): Bitte verwenden Sie dafür das unten aufgeführte Kontrollblatt
- Sehtestbescheinigung
- Erste-Hilfe Nachweis
- Bei Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis (Umtausch) muss der Antrag vor Abgabe von der Meldebehörde bestätigt werden.
- Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 118 kB)
- Kontrollblatt: Erteilung Erweiterung einer Fahrerlaubnis: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 57 kB)
Für die Änderung des Prüfortes verwenden Sie bitte folgenden Antrag
Erforderliche Unterlagen bei den Klassen C, C1, CE und C1E
- Ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr): Bitte verwenden Sie dafür das unten aufgeführte Kontrollblatt
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Abs. 6 FeV i. V. m. Anlage 6 Nr. 2.2
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5
- Erste-Hilfe Nachweis
- Ggf. Bescheinigung über die Ablegung der Grundqualifikation (§ 4 BKrFQG i.V.m. § 1 u. 2 BKrFQV) oder der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG i.v.m. § 4 BKrFQV) bei einer gewerblichen Nutzung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
- Bei Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis (Umtausch) muss der Antrag vor Abgabe von der Meldebehörde bestätigt werden.
- Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 118 kB)
- Kontrollblatt: Erteilung Erweiterung einer Fahrerlaubnis: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 57 kB)
- Muster: Bescheinigung über augenärztliche Untersuchung: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 84 kB)
- Muster: Bescheinigung über ärztliche Untersuchung: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 93 kB)
Für die Änderung des Prüfortes verwenden Sie bitte folgenden Antrag
Erforderliche Unterlagen bei den Klassen D, D1, DE und D1E
- Ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis (der Antrag muss vor der Abgabe von der Meldebehörde bestätigt werden)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr): Bitte verwenden Sie dafür das unten aufgeführte Kontrollblatt
- Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Abs. 6 FeV i. V. m. Anlage 6 Nr. 2.2
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5
- Erste-Hilfe Nachweis
- Ggf. Bescheinigung über die Ablegung der Grundqualifikation (§ 4 BKrFQG i.V.m. § 1 u. 2 BKrFQV) oder der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG i.v.m. § 4 BKrFQV) bei einer gewerblichen Nutzung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)
- Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 118 kB)
- Kontrollblatt: Erteilung Erweiterung einer Fahrerlaubnis: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 57 kB)
- Muster: Bescheinigung über augenärztliche Untersuchung: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 84 kB)
- Muster: Bescheinigung über ärztliche Untersuchung: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 93 kB)
-
Liste von Arbeits- und Betriebsmedizinern: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 43 kB)
(die Datei ist nicht barrierefrei)
Für die Änderung des Prüfortes verwenden Sie bitte folgenden Antrag
Erteilung einer Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehrführerschein)
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste und anderer Katastrophenschutz-Einheiten können eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge erhalten. Neben der bisherigen „kleinen“ Fahrberechtigung für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen gibt es nun auch eine „große“ Fahrberechtigung für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen. Die betroffenen Organisationen dürfen ihre ehrenamtlichen Mitglieder im Rahmen der bestehenden Strukturen – auch organisationsübergreifend – selbst ausbilden und prüfen. Die Fahrberechtigung gilt ausschließlich für die ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb der genannten Organisationen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- Biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr): Bitte verwenden Sie dafür das unten aufgeführte Kontrollblatt
- Aktueller Führerschein (Vorder- und Rückseite) in Kopie
- Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung durch eine anerkannte Organisation (freiwillige Feuerwehr, nach Landesrecht anerkannter Rettungsdienst, technisches Hilfswerk) oder einer sonstigen Einheit des Katastrophenschutzes
- Antrag auf Erteilung einer Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 83 kB)
- Kontrollblatt: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 56 kB)
Begleitetes Fahren mit 17
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren ermöglicht es jungen Menschen, bereits mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE zu erwerben.
Das begleitete Fahren vermittelt Sicherheit und ermöglicht den Fahranfängern, wertvolle Fahrpraxis zu sammeln. Eltern, Großeltern, Nachbarn oder Freunde übernehmen oft die Rolle der Begleitperson.
Mit dem Führerschein der Klasse B werden auch die Klassen AM (Leichtkrafträder) und L (landwirtschaftliche Zugmaschinen) erteilt.
In den durchschnittlich 1400 Kilometern, die mit erfahrenen Begleitern zurückgelegt werden, gewinnen die jungen Fahrer an Sicherheit.
Begleitetes Fahren ab 17 - Voraussetzungen, Unterlagen und weitere Informationen
Wir sind für Sie da
Auskunft Führerscheinstelle
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Fahrerlaubnisbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit / Auskunft
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr