zum Befahren gesperrter Straßen / Parken im Halteverbot
Wenn Sie aus dringenden Gründen für den Verkehr gesperrte oder gewichtsbeschränkte Straßen befahren möchten, benötigen Sie eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung.
Dringende Gründe sind u.a.:
- Umwelt- und Naturschutz
- wissenschaftliche Untersuchungen
- notwendige Arbeiten
- genehmigte Veranstaltungen
Für das Parken von Fahrzeugen zum Be- und Entladen im Halteverbot auf Kreis-, Staats- und Bundesstraßen benötigen Sie ebenfalls eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes.
Für Gemeindestraßen beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bitte bei der jeweiligen Gemeinde.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Michael
Mrosek
|
(08131) 74-295 | (08131) 7411-748 | Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.01 | strassenverkehr@lra-dah.Bayern.de |
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Straßenverkehrsbehörde
Öffnungszeiten
Montag: | 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Dienstag: | 07:30 - 11:30 Uhr |
Mittwoch: | 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag: | 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag: | 07:30 - 11:30 Uhr |