Isolierte Anträge 

Ausnahmen, Befreiungen, Abweichungen

Wann kann ein isolierter Antrag gestellt werden?

Isolierte Anträge können lediglich für Bauvorhaben eingereicht werden, welche zwar grundsätzlich verfahrensfrei errichtet werden können (genannt in Art. 57 BayBO), im konkreten Fall aber Bestimmungen des Bebauungsplans oder der Bayerischen Bauordnung widersprechen.

Was ist eine Ausnahme?

Eine Ausnahme ist eine im Bebauungsplan vorgesehene Abweichung zu den Festsetzungen. Sie muss im Bebauungsplan enthalten sein und explizit genannt werden.

Beispiel: Festsetzung im Bebauungsplan „Betriebsleiterwohnungen sind ausnahmsweise zulässig.“

Was ist eine Befreiung?

Eine Befreiung ist eine Abweichung zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans. Diese muss im Gegensatz zur Ausnahme nicht explizit genannt sein.

Beispiel: Festsetzung im Bebauungsplan „Dacheindeckung in rot“; Bauvorhaben soll mit anthrazitfarbener Dacheindeckung ausgeführt werden.

Was ist eine Abweichung?

Eine Abweichung ist eine Abweichung von den Festsetzungen der Bayerischen Bauordnung oder einer auf Grund der Bayerischen Bauordnung erlassenen Vorschrift (z. B. Garagen- und Stellplatzverordnung, Feuerungsverordnung).

Eine Abweichung kann nur durch Kompensation des Zweckes der Norm zugelassen werden.

Beispiel: Abweichung von § 3 Garagen- und Stellplatzverordnung „Rampenneigung maximal 15 %“; Ausführung der Rampenneigung mit 18 %, dafür besonders rauer Fahrbahnbelag.

Verfahrensablauf

Über isolierte Befreiungen und Ausnahmen sowie über Abweichungen von gemeindlichen Satzungen entscheidet die Gemeinde.

Über isolierte Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung und derer auf Grund der Bayerischen Bauordnung erlassenen Verordnungen entscheidet das Landratsamt Dachau als untere Bauaufsichtsbehörde.

Form des Antrags auf isolierte Genehmigung

Anträge auf isolierte Genehmigungen für Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sind als Papierantrag direkt bei er örtlich zuständigen Gemeinde einzureichen.
Anträge auf Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung sind als Papierantrag beim Landratsamt Dachau abzugeben.


Alle digital gestellten Anträge gehen direkt beim Landratsamt Dachau ein und werden gegebenenfalls innerhalb von zwei Wochen weitergeleitet.

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