Finanzielle Hilfen

Übernahme von Beiträgen für Tagesmütter

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt bei unzureichenden Einkommen ganz oder teilweise die Teilnahmebeiträge für die Tagesmutter.

Übernahme von Beiträgen für Krippen-, Kindergarten- oder Hortbesuch

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt bei unzureichendem Einkommen ganz oder teilweise die Teilnahmebeiträge für den Krippen-, Kindergarten- oder Hortbesuch.

Bitte füllen Sie das Formular „Antrag auf Übernahme von Krippen-, Kindergarten- und Hort-Beiträgen aus“ und reichen dieses inkl. aller Belege (in Kopie) ein. Zudem benötigen wir die ausgefüllte Besuchsbestätigung des Kindergartens / der Kinderkrippe / des Hortes inkl. der Angaben über den Betrag für das Mittagessen.

Beziehen Sie eine oder mehrere der folgenden Leistungen?

  • Bürgergeld (Jobcenter)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • SGB XII
  • Leistungen nach §§ 2, 3 AsylbLG

Falls ja, dann reichen Sie bitte die Bescheide dazu vollständig, in Kopie und von allen Familienmitgliedern ein. In diesem Fall sind neben dem Antrag keine weiteren Unterlagen nötig.

Beziehen Sie Leistungen nach dem SGB II? Dann müssen Sie den Antrag für die Übernahme des Mittagessens beim Jobcenter stellen.

Ambulante und teilstationäre Eingliederungshilfe (Legasthenie, Dyskalkulie, heilpädagogische Förderung)

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt die Kosten der Legastenie-, Dyskalkulietherapie und der heilpädagogischen Förderung.

Voraussetzung hierfür ist, dass die seelische Gesundheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft muss dadurch beeinträchtigt sein oder eine solche Beeinträchtigung muss zu erwarten sein.

Uns ist es wichtig, Sie und Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Bitte setzen Sie sich aus diesem Grund vor einer Antragstellung telefonisch mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie über das weitere Vorgehen und besprechen mit Ihnen, welcher Antrag notwendig ist:

  • Teilstationäre Eingliederungshilfe
  • Ambulante Eingliederungshilfe (außer Schulbegleiter)
  • Schulbegleiter

Bitte setzen Sie sich in jedem Fall vor der Antragstellung mit uns in Verbindung!

Stationäre Hilfe zur Erziehung

Uns ist es wichtig, Sie und Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Bitte setzen Sie sich aus diesem Grund vor einer Antragstellung telefonisch mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie über das weitere Vorgehen und besprechen mit Ihnen, welcher Antrag notwendig ist:

Bitte setzen Sie sich in jedem Fall vor der Antragstellung mit uns in Verbindung!

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA)

Vollzeitpflege

Uns ist es wichtig, Sie und Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Bitte setzen Sie sich aus diesem Grund vor einer Antragstellung telefonisch mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie über das weitere Vorgehen und besprechen mit Ihnen, welcher Antrag notwendig ist:

Bitte setzen Sie sich in jedem Fall vor der Antragstellung mit uns in Verbindung!

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Uns ist es wichtig, Sie und Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Bitte setzen Sie sich aus diesem Grund vor einer Antragstellung telefonisch mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie über das weitere Vorgehen und besprechen mit Ihnen, welcher Antrag notwendig ist:

  • § 18 Begleiteter Umgang
  • § 29 Soziale Gruppenarbeit
  • § 30 Erziehungsbeistandschaften
  • 31 Sozialpädagogische Familienhilfe und § 27 Abs. 2 Haushaltsorganisationstraining

Bitte setzen Sie sich in jedem Fall vor der Antragstellung mit uns in Verbindung!

Unterhalt

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Amt für Kinder, Jugend und Familie

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr