Ganztagsförderungsgesetz Ferienbetreuung

Kinder spielen mit Hulahupreifen Bild: rawpixel © 123rf.com

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) sichert Kindern im Grundschulalter schrittweise einen Anspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung. Das GaFöG wurde von der Bundesregierung auf den Weg gebracht und im Jahr 2021 vom Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossen. Ziel ist es, Familien bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen, sowie Kindern zusätzliche Bildungs-, Freizeit- und Förderangebote zu ermöglichen.

Der Ausbau der Ganztagsangebote erfolgt jahrgangsstufenweise und startet mit den Erstklässlern im Schuljahr 2026/27. Künftig sollen immer mehr Grundschulkinder von einem verlässlichen Betreuungsangebot profitieren können. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch die Kommunen, Schulträger und Einrichtungen vor Ort. Daher können sich Angebote je nach Region unterscheiden.

  • Ansprechpartner für die Betreuungszeiten während der Schulzeiten ist die Schule mit den dortigen Betreuungsangeboten (Hort, Mittagsbetreuung, Offene Ganztagsschule, Gebundener Ganztag, Kooperativer Ganztag)
  • Für den Fall, dass Ihr aktuelles Betreuungsangebot (Hort, Mittagsbetreuung, Gebundener Ganztag, Offene Ganztagsschule, Kooperativer Ganztag) keine Ferienbetreuung anbietet, sollten vorrangig die Ferienangebote der Gemeinde von ihnen genutzt werden
  • Durch eine überörtliche Koordination sowie bei Bedarf durch die Bereitstellung eines Ausfallangebotes, stellt das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Betreuung im Rahmen des GaFöG sicher.

Bitte beachten sie, dass dieses Angebot nur für Kinder wohnhaft im Landkreis Dachau besteht. Es werden Kostenbeiträge pro Ferienwoche erhoben.

Anbei finden sie das Formular zur verbindlichen Anmeldung:


Sollten sie Fragen haben, finden sie hier den Kontakt zum sicheren Kontaktformular:

Ihr sicherer Kontakt zum Amt für Kinder, Jugend und Familie


Wir sind für Sie da

Amt für Kinder, Jugend und Familie, Ganztagsförderung