Ich möchte Tagesmutter werden

Kindertagespflegeperson – eine Aufgabe mit Zukunft und Herz

Eine wunderschöne Erzieherin und eine Gruppe von Kleinkindern sitzen im Kindergarten auf dem Boden und zeichnen mit Papier und Bleistift, umgeben von zahlreichen Spielsachen. Bild: Krakenimages.com © stock.adobe.com

Sie möchten Kinder auf ihrem Weg begleiten, sie liebevoll fördern und ihnen einen sicheren, geborgenen Rahmen geben? Dann ist die Tätigkeit als Tagesmutter genau das Richtige für Sie! Sie arbeiten selbstständig, aber nicht allein: Wir beraten und begleiten Sie von Anfang an - fachlich, persönlich und zuverlässig.

Familie und Beruf? Passt zusammen.
Sie möchten arbeiten, aber gleichzeitig für Ihre eigenen Kinder da sein? Als Kindertagespflegeperson müssen Sie sich nicht entscheiden. Sie gestalten Ihren Arbeitsalltag flexibel und familiennah – passend zu Ihrer Lebenssituation.

Flexibel arbeiten – nach Ihrem Zeitplan

Sie bestimmen, wie viele Kinder Sie betreuen und zu welchen Zeiten.
So bleibt genug Raum für Ihre Familie, Ihre Bedürfnisse und Ihren Alltag.


Hier erfahren Sie alles Wichtige

Pflegeerlaubnis – Ihre Grundlage

Wer Kinder mehr als 15 Stunden pro Woche, gegen Entgelt und länger als drei Monate betreuen möchte, benötigt eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII.

Wichtig

  • Die Erlaubnis muss vor Beginn der Betreuung vorliegen.
  • Sie berechtigt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern und gilt maximal fünf Jahre.
  • Insgesamt dürfen höchstens acht Pflegeverhältnisse bestehen.
  • Betreuung ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Voraussetzungen

Geeignet ist, wer:

  • eine positive Persönlichkeit und Kooperationsbereitschaft mitbringt.
  • über kindgerechte Räume verfügt.
  • Fachwissen zur Kindertagespflege nachweisen kann.

Diese Kenntnisse erwerben Sie in Qualifizierungskursen.

Zur Eignungsprüfung gehören

  • Hausbesuch mit Beratungsgespräch und Begutachtung der Räumlichkeiten
  • Führungszeugnisse aller volljährigen Haushaltsmitglieder
  • Hospitation in einer Kita oder bei einer Kindertagespflegeperson
  • Vorlage aller erforderlichen Unterlagen

Qualifizierung – der Grundstein Ihrer Tätigkeit

Für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist – sofern Sie keine pädagogische Fachkraft (Erzieher*innen, Kindheitspädagoge*in, Sozialarbeiter*innen, etc.) sind – eine Qualifizierung mit mindestens 160 Unterrichtseinheiten (UE) gesetzlich vorgeschrieben. Sie vermittelt Ihnen das notwendige Fachwissen und gibt Sicherheit für den Alltag mit Kindern.
Kinderpfleger*innen müssen diese Qualifizierung zwar nicht zwingend absolvieren, wir empfehlen jedoch ausdrücklich, mindestens den Grundkurs zu besuchen. So schaffen Sie eine solide Basis für einen erfolgreichen Start in der Kindertagespflege.

Qualifizierungsangebote in der Region
Gerne stellen wir Ihnen eine Liste von Anbietern in den umliegenden Landkreisen zur Verfügung.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Zuschuss durch das Jugendamt möglich, damit die Teilnahme für Sie finanziell gut umsetzbar bleibt.

Bitte vorab mit uns abstimmen

Bevor Sie sich für einen Qualifizierungskurs anmelden, bitten wir Sie, vorab Kontakt mit uns aufzunehmen. So können wir gemeinsam klären,

  • ob die geplante Qualifizierung anerkannt wird und
  • ob eine Eignungsüberprüfung im Vorfeld sinnvoll ist.

Das bietet Ihnen Planungssicherheit und verhindert, dass Zeit und Kosten möglicherweise unnötig investiert werden.

Fortbildung

Um Ihre fachliche Kompetenz kontinuierlich zu stärken und stets auf dem aktuellen Stand zu halten, stellen wir Ihnen ein umfassendes Fortbildungsprogramm zur Verfügung.

  • Kostenfreie Fortbildungen: Ihre Qualifikation liegt uns am Herzen, daher übernehmen wir sämtliche Fortbildungskosten innerhalb unseres internen Angebots.
  • Jährlich mindestens 15 Unterrichtseinheiten sind gesetzlich vorgeschrieben. 
  • Externe Kurse können anerkannt werden – bitte vorher nachfragen.

Dachauer Forum - Bildungsangebote für Tageseltern

Ersatzbetreuung – unser besonderer Service für Sie!

Unsere zwei Ersatzbetreuungseinrichtungen sorgen für spürbare Entlastung – für Sie als Kindertagespflegeperson und für die Eltern.

So bleiben alle entspannt: Sollten Sie einmal ausfallen, ist die Betreuung dennoch gesichert.

Ein Vorteil, der unseren Landkreis für die Kindertagespflege besonders attraktiv macht.

Ersatzbetreuung bei Ausfallzeiten der Tagesmutter

Vergütung & Sozialleistungen

Rechenbeispiel
Monatliches Pflegegeld pro Kind, berechnet mit 40 Betreuungsstunden pro Woche (bei geringerem Betreuungsumfang wird die Vergütung entsprechend angepasst)

Pflegegeld für Kinder

LeistungGrundqualifizierung (§18 AVBayKiBiG)Pädagogische Fachkraft
Annerkennungsbetrag 489,00 € 489,00 €
Qualifizierungszuschlag 146,70 € 195,60 €
Sachkostenpostenpauschale 310,00 € 310,00 €
= monatliches Pflegegeld pro Kind 945,70 € 994,60 €


Pflegegeld für Kinder mit Integrationsbedarf

LeistungGrundqualifizierung (§18 AVBayKiBiG)Pädagogische Fachkraft
Annerkennungsbetrag 1.256,00 €

1.256,00 €

Qualifizierungszuschlag 376,80 € 502,40 €
Sachkostenpostenpauschale 310,00 € 310,00 €
= monatliches Pflegegeld pro Kind 1.944,80 € 2.068,40 €


Exklusive Vorteile bei uns – trotz Selbständigkeit

Weiterzahlung des Pflegegeldes trotz Betreuungspause

  • bis zu 25 betreuungsfreie Tage pro Jahr
  • bei Krankheit – bis zu 30 Kalendertage pro Jahr


Sozialleistungen

  • Unfallversicherung inklusive
  • 50 % Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung


Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Gerne beraten wir  Sie persönlich! 


Weitere Informationen


Wir sind für Sie da

Wir sind für Sie da

Landratsamt Dachau, Amt für Kinder, Jugend und Familie - Fachberatung

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung