Amtsärztliche Begutachtung
Bei uns werden amtsärztliche Untersuchungen für verschiedene Gutachten durchgeführt. Diese sind:
- Einstellung ins Beamtenverhältnis
- Vorbereitungsdienst (Lehramt)
- Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme
- Dienstfähigkeit
- Nachteilsausgleich bei Studierenden
- Kindergeld bei längerer Erkrankung eines volljährigen Kindes
- Unterbringung
Eine Voraussetzung für die Untersuchung ist, dass der Hauptwohnsitz im Landkreis Dachau liegt.
Bitte klicken Sie für weitere Informationen auf die gewünschte Untersuchung.
Einstellung ins Beamtenverhältnis
Sie benötigen ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung im Rahmen des Einstellungsverfahrens im öffentlichen Dienst?
Dies ist für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie für die Untersuchung bei uns einen Termin. Der Untersuchungsauftrag des zukünftigen Dienstherrn muss hierfür bereits bei Ihnen vorliegen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:
- Untersuchungsauftrag des zukünftigen Dienstherrn (ggf. mit Kostenübernahmeerklärung)
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
- Evtl. vorhandene Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzte, Krankenhausberichte
- Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen)
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an. Die Abrechung erfolgt mit der jeweiligen Behörde, die den Auftrag erteilt.
Vorbereitungsdienst (Lehramt)
Sie benötigen ein amtsärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung für den Vorbereitungsdienst (Lehramtsanwärter)?
Bitte vereinbaren Sie für die Untersuchung bei uns einen Termin. Das Schreiben des zuständigen Ministeriums, aus dem die Notwendigkeit der amtsärztlichen Untersuchung hervorgeht muss Ihnen vorliegen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:
- Schreiben des zuständigen Ministeriums, aus dem die Notwendigkeit der amtsärztlichen Untersuchung hervorgeht
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
- Evtl. vorhandene Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzte, Krankenhausberichte
- Nachweis über den Masernschutz ab Jahrgang 1971
- Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen)
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme
Sie möchten eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen?
Ein amtsärztliches Gutachten ist hierfür nicht mehr notwendig.
Wichtig: Bitte beachten Sie die Information zur Beihilfegewährung für Rehabilitationsmaßnahmen vom Landesamt für Finanzen sowie § 29 und § 30 BayBhV.
Dienstfähigkeit
Ihnen wurde eine amtsäztliche Untersuchung angeordnet, weil
- sie länger als 3 Monate innerhalb von 6 Monaten erkrankt sind.
- der Dienst in absehbarer Zeit nicht wieder aufgenommen werden kann.
Im Rahmen der Untersuchung soll Folgendes herausgefunden werden:
- Wie lange dauert die Dienstunfähigkeit an?
- Kann die Tätigkeit weiter ausgeübt werden?
Vereinbaren Sie bitte für die Untersuchung bei uns einen Termin. Der Untersuchungsauftrag des Dienstherrn muss hierfür bereits bei Ihnen vorliegen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:
- Untersuchungsauftrag des Dienstherrn
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
- Evtl. vorhandene Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzte, Krankenhausberichte
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Nachteilsausgleich bei Studierenden
Sie studieren und haben eine Behinderung oder chronische Erkrankung? Dann können Sie durch ein amtsärztliches Gutachten einen Nachteilsausgleich für ihr Studium durch die Universität erhalten.
Bitte vereinbaren Sie für die Untersuchung bei uns einen Termin. Geben Sie bitte dort die Gründe für den Nachteilsausgleich an.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
- Alle ärztlichen Unterlagen und Untersuchungsbefunde (auch Röntgenaufnahmen, Befunde technischer Untersuchungen und Blutbefunde), die den Nachteilsausgleich begründen
Gebühren
Die Gebühr beträgt 90,00 Euro. Sie können diese vor Ort per Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch bezahlen.
Kindergeld bei längerer Erkrankung eines volljähriges Kindes
Ihr volljähriges Kind kann aufgrund einer Erkrankung die Berufsausbildung nicht antreten bzw. die Ausbildung muss unterbrochen werden?
Damit das Kindergeld weiter bezahlt wird, kann ein amtsärztliches Gutachten als Nachweis verlangt werden.
Bitte vereinbaren Sie für die Untersuchung bei uns einen Termin. Das Schreiben der Familienkasse muss Ihnen bereits vorliegen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:
- Schreiben der Familienkasse
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
- Alle vorhandenen ärztlichen Unterlagen zur Erkrankung des volljährigen Kindes
Gebühren
Die Gebühr beträgt 60,00 Euro. Sie können diese vor Ort per Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch bezahlen.
Unterbringung
Zur Beantragung eines Unterbringungsgutachtens wenden Sie sich bitte an unser Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Nach Prüfung der Sachlage wird die zuständige Stelle Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufnehmen.
Formulare und Merkblätter
- Beurteilungsbogen für amtsärztliche Untersuchungen: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 273 kB)
- Einwilligung zur Weiterleitung des Gesundheitszeugnisses: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 178 kB)
Wir sind für Sie da
Auskunft Gesundheitsamt
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Medizinalaufsicht, Überwachung von Einrichtungen, medizinische Begutachtung
Dr.-Hiller-Straße 36
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr