Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Schwangerschaft bedeutet Veränderungen, Unsicherheiten, Fragen ...
Wir sind für Sie und Ihren Partner oder Ihre Partnerin da, wenn Sie
- persönliche, soziale oder finanzielle Fragen haben.
- sich wegen einer Schwangerschaft in einer schwierigen Situation befinden.
- einen Schwangerschaftsabbruch erwägen.
- Hilfestellungen nach einem Schwangerschaftsabbruch suchen.
- sich über Empfängnisverhütung und Familienplanung informieren möchten.
- Fragen zu Sexualität haben.
Für uns gilt die Schweigepflicht, Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt!
FAQ’s
Welche Hilfen gibt es für Familien mit kleinem Einkommen?
Wenn Ihr Einkommen für die Versorgung der Familie nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung erhalten. Die Unterstützungsangebote haben wir Ihnen nachfolgend aufgelistet:
Welche Unterlagen benötige ich für den Elterngeldantrag?
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular (Beide Eltern müssen unterschreiben!)
- Original Geburtsbescheinigung des Kindes
- Kopien der Personalausweise beider Elternteile ODER
- Kopie des Reisepasses mit Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung
- Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen:
- Falls Sie nicht-selbstständig sind:
- als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt,
- als Vater: die der letzten 12 Monate vor der Geburt.
- Falls Sie selbstständig sind:
- Ihren letzten Steuer-Bescheid.
- Falls Sie nicht-selbstständig sind:
- Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt und
- Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
Wohin muss ich den Elterngeldantrag senden?
Sollten Sie den Elterngeldantrag in Papierform ausfüllen, müssen Sie ihn an die zuständige Elterngeldstelle schicken.
Diese können Sie unter folgendem Link ermitteln:
Sollten Sie den Elterngeldantrag online ausfüllen, können Sie ihn direkt nach der Bearbeitung online an die Elterngeldstelle übermitteln.
Wie kann ich das Bayerische Familiengeld beantragen?
Das Bayerische Familiengeld beantragen Sie gemeinsam mit dem Elterngeld in einem Antrag.
Das bedeutet, Sie müssen keinen separaten Antrag auf Bayerisches Familiengeld stellen, wenn in Bayern für das Kind Elterngeld bewilligt wurde oder zukünftig bewilligt wird.
Sollten Sie kein Elterngeld erhalten, können Sie das Bayerische Familiengeld unter folgendem Link beantragen:
Auf dieser Seite können Sie den Antrag online stellen oder finden die Formulare zum Herunterladen.
Welche Unterlagen benötige ich für den Kindergeldantrag?
Für den Kindergeldantrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Steuer-Identifikationsnummer des Kindes (diese erhalten Sie automatisch nach der Geburt durch das Finanzamt).
- die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt und.
- eventuell zusätzliche Unterlagen (beispielsweise Nachweis der Schul-/Berufsausbildung des Kindes, Schwerbehindertenausweis).
Wohin muss ich den Kindergeldantrag senden?
Für unsere Region ist folgende Familienkasse zuständig:
Familienkasse Bayern Süd
93053 Regensburg
Wie bekomme ich eine Hebamme für mich und mein Baby?
Wenn Sie im Landkreis Dachau wohnen, können Sie sich an die HeDAH - Hebammen Koordinationsstelle wenden.
Die Koordinationsstelle vermittelt schwangere Personen oder Frauen im Wochenbett direkt an verfügbare Hebammen.
Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der HeDAH:
Gibt es einen Zuschuss für Stoffwindeln?
Wegwerfwindeln produzieren jede Menge Müll. Zusätzlich zum Kauf müssen diese als Restmüll entsorgt werden.
Stoffwindeln sind eine gute ökologische Alternative zu meist verwendeten Einweg-Wegwerf-Windeln. Deshalb unterstützt der Landkreis Dachau die Verwendung umweltfreundlicher Mehrweg-Windeln mit einem Zuschuss.
Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Informationen und gelangen zum Antrag.
Wir sind für Sie da
Frau Bergemann
Sachgebietsleitung
Frau Götze
Frau Küppers
Frau Marsmann
Frau Probst-Leitner
Stellvertretende Sachgebietsleitung
Wenn Sie uns zum ersten Mal kontaktieren, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Schwangerenberatung
Dr.-Hiller-Straße 36
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)