Badegewässer

Wir sind zuständig für die Überwachung der öffentlichen und gewerblichen Schwimmbäder. Die Bäder werden regelmäßig besichtigt und Wasserproben genommen.

Die Pflicht der Betreiber ist die Eigenüberwachung. Das heißt, sie müssen regelmäßige Untersuchungen durchführen und uns diese vorlegen. Die Anforderungen an Bau und Betrieb der Schwimmbäder sind in der DIN-Norm 19643 festgehalten.

Auch die Badeseen werden während der Badesaison (15. Mai – bis 15. September) durch uns überprüft. Dazu finden monatliche Besichtigungen und Beprobungen statt.

Was passiert bei nicht ausreichender Badewasserqualität?

  • Es werden Hinweisschilder vor Ort aufgestellt.
  • Es erfolgt eine Pressemeldung durch das Landratsamt. Diese wird auf der Homepage veröffentlicht.
  • Über die sozialen Netzwerke wird ebenfalls eine Informationen erfolgen.
  • Es kann auch zu Badeverboten kommen.

Badeseen im Landkreis Dachau

Auch während er anhaltenden Hitzeperiode überprüft das Gesundheitsamt Dachau regelmäßig die Wasserqualität der Badeseen im Landkreis. So wird eine gleichbleibend gute Wasserqualität sichergestellt und mögliche Gesundheitsrisiken werden frühzeitig erkannt.
Am 6. Juli 2026 erfolgte die Beprobung folgender Badeseen:

  • Stadtweiher Dachau-Süd
  • Waldschwaigsee
  • Eisolzrieder See
  • Obergrashofer See
  • Mückensee
  • Neuhimmelreicher See
  • Birkensee
  • Heiglweiher
  • Bergkirchner See

Bis auf zwei der genannten Badeseen sind aus bakteriologischer Sicht einwandfrei. Einem Badebetrieb steht dort nichts entgegen.

Die mikrobiologische Untersuchung des Neuhimmelreicher Sees in der Gemeinde Bergkirchen, sowie der Stadtweiher in Dachau Süd wies Blaualgen (Cyanobakterien) in „vereinzelter“ Konzentration nach. Vor Ort sind an beiden Seen entsprechende Hinweisschilder angebracht.

Der Karlsfelder See wurde am 13. Juli 2026 untersucht. Die Wassertemperatur betrug 24 °C. Die Untersuchung war bakteriologisch einwandfrei.

Im Ebertshausener Sees (Wiedenzhausener Weiher) im Gemeindegebiet Odelzhausen sind nach wie vor Blaualgen (Cyanobakterien) in „reichlicher“ Konzentration. Zum Schutz der Gesundheit bleibt daher ein Badeverbot für Menschen und Hunde bestehen. Hunde dürfen zudem nicht aus dem See trinken, da von den Blaualgentoxinen eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Entsprechende Hinweisschilder wurden vor Ort angebracht.


Weitere Informationen zu Cyanobakterien und Cyanobakterientoxinen stellt das Umweltbundesamt unter folgendem Link bereit:

EU-Badegewässer (Karlsfelder See)

Die sogenannten EU-Badegewässer unterliegen Kontrollen, die verbindlich von der EU vorgegeben sind. In unserem Landkreis ist dies nur der Karlsfelder See.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Rechtliche Grundlagen

Wir sind für Sie da

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Infektionsschutz, Trinkwasserhygiene, Badeseen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr