Informationen für Arbeitgeber

Sie möchten jemanden in Ihrem Betrieb einstellen?

Zuerst muss vom Asylbewerber der Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis ausgefüllt werden. Diesen Antrag kann man entweder hier auf der Seite herunterladen oder an Schalter der Ausländerbehörde abholen.

Anschließend muss der Antrag bei der Ausländerbehörde eingereicht werden, dies funktioniert über E-Mail, Post oder persönlich am Schalter. Dieser Antrag wird von der Ausländerbehörde und gleichzeitig von der Arbeitsagentur München geprüft. Sollten noch Unterlagen fehlen, werden diese vom Asylbewerber angefordert.

Sobald über den Antrag entschieden wurde, wird der Asylbewerber vorgeladen und über das Ergebnis unterrichtet. In der Regel dauert die Prüfung der Arbeitserlaubnis ein bis zwei Wochen.


Eine Person steht an einem Rednerpult vor einer großen Projektionsfläche in einem Innenraum. Bild: © Landkreis Dachau

Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber

Interessierte Unternehmer und Arbeitgeber finden hier Informationen zum Thema "Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber während des Asylverfahrens":


Viele Menschen sitzen an Tischen in einem großen Raum und schaut auf Präsentation Bild: © Landratsamt Dachau

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung im Landkreis Dachau wenden: wirtschaft@lra-dah.bayern.de

Blau‑weißes Wappen links, rechts orangener und grauer Schriftzug. „Landkreis Dachau Wirtschaftsförderung“ Bild: © Landkreis Dachau


Regionaler Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit in Dachau

Agentur für Arbeit Dachau
Arbeitgeber-Service
Herr Guido Maier
Münchener Str. 61
85221 Dachau

Telefon: 08131 565146
E-Mail: dachau.arbeitgeber@arbeitsagentur.de