Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie funktioniert das neue Parksystem?

Beim Einfahren auf einen der drei Parkplätze am Karlsfelder See wird Ihr Kennzeichen automatisch erfasst. Ein Parkticket ist nicht erforderlich.

Die Bezahlung der Parkgebühr kann vor Ort am Parkautomaten oder innerhalb von 48 Stunden online erfolgen. Nach Abschluss des Bezahlvorgangs und Ausfahrt aus dem Parkplatz wird der Parkvorgang beendet.

Muss ich direkt nach dem Parken bezahlen?

Sie können die Parkgebühr entweder direkt am Parkautomaten, digital per QR-Code oder innerhalb von 48 Stunden online begleichen.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Die Parkgebühr kann ausschließlich bargeldlos bezahlt werden.
Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • EC-/Girokarte
  • Kreditkarte
  • PayPal

Kann ich auch später von zu Hause bezahlen?

Ja. Innerhalb von 48 Stunden nach dem Parkvorgang können Sie die Gebühr auch online bezahlen. Geben Sie dazu einfach Ihr Kennzeichen auf der Bezahlplattform ein. Dort werden alle noch offenen Parkvorgänge angezeigt.

Warum muss ich mein Kennzeichen eingeben?

Das Kennzeichen dient zur Zuordnung Ihres Parkvorgangs. Ein Parkticket ist deshalb nicht erforderlich.

Was gilt als ein Parkvorgang?

Ein Parkvorgang beginnt mit der Einfahrt auf den Parkplatz und endet mit der Ausfahrt.

Verlassen Sie den Parkplatz nach über 15 Minuten und fahren später erneut ein, beginnt automatisch ein neuer Parkvorgang. Für jede Ein- und Ausfahrt fällt daher eine eigene Parkgebühr an.

Ich habe etwas vergessen und fahre noch einmal auf den Parkplatz. Muss ich erneut bezahlen?

Ja, wenn Sie sich länger als 15 Minuten auf dem Parkplatz befinden. Jede neue Einfahrt wird als eigener Parkvorgang erfasst und entsprechend berechnet. Sollten Sie innerhalb von 15 Minuten ausfahren, gilt dies als Kurzparken und ist gebührenfrei.

Gibt es eine kostenlose Kurzparkregelung?

Ja. Für das Bringen oder Abholen von Personen können Sie den Parkplatz bis zu 15 Minuten kostenfrei nutzen.

Innerhalb dieser Zeit müssen Sie weder am Automaten bezahlen noch online tätig werden.

Wer kann kostenlos parken?

Kostenfrei parken können:

  • Motorräder und andere Zweiräder auf den ausgewiesenen und gekennzeichneten Flächen
  • Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen bis zu drei Stunden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (aktuell 3 Stunden)
  • Fahrzeuge während der 15-minütigen Kurzparkzeit
  • Menschen mit gültigem EU-Behindertenparkausweis nach vorheriger Registrierung ihres Kennzeichens

Ich habe vergessen zu bezahlen. Was kann ich tun?

Sie können die Parkgebühr innerhalb von 48 Stunden nach Ihrem Parkvorgang nachträglich bezahlen – entweder online oder am Parkautomaten.

Was passiert, wenn ich die 48-Stunden-Frist verpasse?

Nach Ablauf der Frist wird ein Mahnverfahren eingeleitet.

Zusätzlich zur Parkgebühr fallen Mahngebühren in Höhe von 50 Euro an. Der Bescheid wird an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs versandt.

Kann ich auch per Überweisung bezahlen?

Eine Überweisung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn keine der angebotenen digitalen Zahlungsmöglichkeiten genutzt werden kann.

Bitte geben Sie dabei unbedingt Parkplatznummer, Kennzeichen und Datum des Parkvorgangs im Verwendungszweck an.

Parken am Karlsfelder See

Warum werden Kennzeichen erfasst?

Die Kennzeichenerfassung dient ausschließlich der automatisierten Abwicklung der Parkgebühren. Sie ersetzt das bisherige Parkticket und ist datenschutzrechtlich überwacht.

Nach Abschluss des Parkvorgangs werden die Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben gelöscht.

Wo finde ich die Online-Bezahlplattform?

Sie erreichen die Bezahlplattform

Dort können Sie Ihr Kennzeichen eingeben und offene Parkvorgänge bezahlen.