Wasserrecht
Wir beraten bei Baumaßnahmen, Veranstaltungen oder Ähnlichem, um mögliche Gefahren für Grund- und Oberflächenwasser zu vermeiden und informieren über Rechte und Pflichten. Dies umfasst z. B.:
- Abwasserbeseitigung (auch Hauskläranlagen)
- Gewässerausbau (Kiesabbau im Grundwasser, Fisch- und Landschaftsteiche, Wasserbau)
- Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete
- Brauchwasserbrunnen
- Wärmepumpen
- Stau- und Triebwerksanlagen
- Anlagen- bzw. Ausnahmegenehmigungen
- Grundwasserschutz, Gewässeraufsicht
- Gewässerunterhaltung, Wasser- und Bodenverbände
- Hochwasserschutz
- Abwasserabgabe
Erlaubnisfreies Versickern von Niederschlagswasser
Bei manchen Bauherrn und Planern bestehen Unklarheiten, wann die Versickerung von Niederschlagswasser einer Erlaubnis bedarf. Eine Vielzahl von Einleitungstatbeständen wurde durch die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung von der Erlaubnispflicht entbunden. Generell gilt, dass die Entwässerung von Flächen unter 1000 qm erlaubnisfrei ist. Erlaubnispflicht besteht aber nach wie vor, wenn z.B. in Wasserschutzgebieten oder Altlastenverdachtsflächen versickert wird oder das Niederschlagswasser in Gewerbegebieten anfällt oder von Dachflächen mit bestimmten Metalldeckungen stammt.
Entnahme von Oberflächenwasser zur Bewässerung
Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern – insbesondere zur Bewässerung – bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Um den individuellen Genehmigungsbedarf frühzeitig zu klären, empfiehlt es sich, vorher eine Vorprüfung zu beantragen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt bietet dazu eine Checkliste und einen Antrag auf Vorprüfung an.
Formulare & Merkblätter
- Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 70 Abs. 2 BayWG für die Ableitung von in Kleinkläranlagen behandelten Hausabwasser: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 78 kB)
- Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Wärmepumpenanlage: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 169 kB)
- Bauherrenerklärung zur Niederschlagswasserbeseitigung: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 269 kB)
- Antrag auf Ausnahme von der Genehmigungspflicht bei Muldenversickerung: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 306 kB)
Wir sind für Sie da
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Frau Isabell Bergbauer
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Herr Ralph Held
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Frau Lydia Holzinger
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Frau Christine Fritz
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Herr Andreas Müller
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Herr Christian Ostermeier
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Herr Andreas Rank
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Umwelt: Detailseite
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Ein Termin ist nicht in Angelegenheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung (Einsicht in Auslegungsunterlagen, Erhebung von Einwendungen etc.) erforderlich. Hier wird eine Terminvereinbarung zur zügigen Behandlung des Anliegens aber dringend empfohlen.