Wasserrecht
Wir beraten bei Baumaßnahmen, Veranstaltungen oder Ähnlichem, um mögliche Gefahren für Grund- und Oberflächenwasser zu vermeiden und informieren über Rechte und Pflichten. Dies umfasst z. B.:
- Abwasserbeseitigung (auch Hauskläranlagen)
- Gewässerausbau (Kiesabbau im Grundwasser, Fisch- und Landschaftsteiche, Wasserbau)
- Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete
- Brauchwasserbrunnen
- Wärmepumpen
- Stau- und Triebwerksanlagen
- Anlagen- bzw. Ausnahmegenehmigungen
- Grundwasserschutz, Gewässeraufsicht
- Gewässerunterhaltung, Wasser- und Bodenverbände
- Hochwasserschutz
- Abwasserabgabe
Bei manchen Bauherrn und Planern bestehen Unklarheiten, wann die Versickerung von Niederschlagswasser einer Erlaubnis bedarf. Eine Vielzahl von Einleitungstatbeständen wurde durch die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung von der Erlaubnispflicht entbunden. Generell gilt, dass die Entwässerung von Flächen unter 1000 qm erlaubnisfrei ist. Erlaubnispflicht besteht aber nach wie vor, wenn z.B. in Wasserschutzgebieten oder Altlastenverdachtsflächen versickert wird oder das Niederschlagswasser in Gewerbegebieten anfällt oder von Dachflächen mit bestimmten Metalldeckungen stammt.
- Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 70 Abs. 2 BayWG für die Ableitung von in Kleinkläranlagen behandelten Hausabwasser
- Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Wärmepumpenanlage
- Bauherrenerklärung zur Niederschlagswasserbeseitigung
- Antrag auf Ausnahme von der Genehmigungspflicht bei Muldenversickerung
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Isabell
Bergbauer
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(08131) 74-414 | E10 | isabell.bergbauer@lra-dah.bayern.de |
Ralph
Held
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(08131) 74-457 | E11a | ralph.held@lra-dah.bayern.de |
Lydia
Holzinger
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(08131) 74-382 | E09 | lydia.holzinger@lra-dah.bayern.de |
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(08131) 74-1951 | E11b | umweltrecht@lra-dah.bayern.de |
Andreas
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(08131) 74-1890 | E10 | andreas.mueller@lra-dah.bayern.de |
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(08131) 74-458 | E11 | christian.ostermeier@lra-dah.bayern.de |
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(08131) 74-325 | E11 | andreas.rank@lra-dah.bayern.de |
Gabriele
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(08131) 74-440 | E11a | umweltrecht@lra-dah.bayern.de |
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Ein Termin ist nicht in Angelegenheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung (Einsicht in Auslegungsunterlagen, Erhebung von Einwendungen etc.) erforderlich. Hier wird eine Terminvereinbarung zur zügigen Behandlung des Anliegens aber dringend empfohlen.