Wasserrecht

Wir beraten bei Baumaßnahmen, Veranstaltungen oder Ähnlichem, um mögliche Gefahren für Grund- und Oberflächenwasser zu vermeiden und informieren über Rechte und Pflichten. Dies umfasst z. B.:

  • Abwasserbeseitigung (auch Hauskläranlagen)
  • Gewässerausbau (Kiesabbau im Grundwasser, Fisch- und Landschaftsteiche, Wasserbau)
  • Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete
  • Brauchwasserbrunnen
  • Wärmepumpen
  • Stau- und Triebwerksanlagen
  • Anlagen- bzw. Ausnahmegenehmigungen
  • Grundwasserschutz, Gewässeraufsicht
  • Gewässerunterhaltung, Wasser- und Bodenverbände
  • Hochwasserschutz
  • Abwasserabgabe

Erlaubnisfreies Versickern von Niederschlagswasser

Bei manchen Bauherrn und Planern bestehen Unklarheiten, wann die Versickerung von Niederschlagswasser einer Erlaubnis bedarf. Eine Vielzahl von Einleitungstatbeständen wurde durch die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung von der Erlaubnispflicht entbunden. Generell gilt, dass die Entwässerung von Flächen unter 1000 qm erlaubnisfrei ist. Erlaubnispflicht besteht aber nach wie vor, wenn z.B. in Wasserschutzgebieten oder Altlastenverdachtsflächen versickert wird oder das Niederschlagswasser in Gewerbegebieten anfällt oder von Dachflächen mit bestimmten Metalldeckungen stammt.

Entnahme von Oberflächenwasser zur Bewässerung

Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern – insbesondere zur Bewässerung – bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Um den individuellen Genehmigungsbedarf frühzeitig zu klären, empfiehlt es sich, vorher eine Vorprüfung zu beantragen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt bietet dazu eine Checkliste und einen Antrag auf Vorprüfung an.

Formulare & Merkblätter

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