Ausbildungs-Förderung / BAföG

BAföG
Das Landratsamt ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Schüler-BAföG und Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG). Inwieweit und in welcher Höhe ein Anspruch auf BAföG besteht, ist abhängig vom Einzelfall. Antragsvordrucke und Merkblätter erhalten Sie bei uns, wir erteilen Ihnen auch gerne Auskünfte über das Antragsverfahren.
Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der Bund-ID (BundID), die eine sichere Identifikation ermöglicht.
Für Studenten ist das jeweilige Studentenwerk am Studienort zuständig.

AFBG
Zur Antragsstellung nutzen Sie am besten die elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten "AFBG Digital" (AFBG Digital). Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der Bund-ID (BundID), die eine sichere Identifikation ermöglicht. Der Antragsassistent des „AFBG Digital“ unterstützt Sie dann im Online-Verfahren beim AFBG bei jedem einzelnen Schritt. Notwendige Dokumente können Sie direkt per Uploadfunktion hochladen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Antrag zwischenzuspeichern, um einen wirklich vollständigen Antrag hochzuladen. Die Vollständigkeit Ihrer Angaben können Sie dann vor der Antragstellung und Übersendung gegenprüfen. So können Sie persönlich sicherstellen, dass direkt alle notwendigen Daten und Unterlagen gesichert ankommen und ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Silke Porkert
Zuständig für Buchstaben A - Q
(08131) 74-315 C2.05
Sonja Felber
Zuständig für Buchstaben R - Z
(08131) 74-1769 C2.05
Waltraud Schmid
Ansprechpartnerin
(08131) 74-449 C2.05
Landratsamt Dachau, Ausbildungsförderung
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Telefax: (08131) 7411-719
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr - nach Terminvereinbarung
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr - nach Terminvereinbarung
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr - nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr - nach Terminvereinbarung
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr - nach Terminvereinbarung