Badegewässer
Wir sind zuständig für die Überwachung der öffentlichen und gewerblichen Schwimmbäder. Die Bäder werden regelmäßig besichtigt und Wasserproben genommen.
Die Pflicht der Betreiber ist die Eigenüberwachung. Das heißt, sie müssen regelmäßige Untersuchungen durchführen und uns diese vorlegen. Die Anforderungen an Bau und Betrieb der Schwimmbäder sind in der DIN-Norm 19643 festgehalten.
Auch die Badeseen werden während der Badesaison (15. Mai – bis 15. September) durch uns überprüft. Dazu finden monatliche Besichtigungen und Beprobungen statt.
Was passiert bei nicht ausreichender Badewasserqualität?
- Es werden Hinweisschilder vor Ort aufgestellt.
- Es erfolgt eine Pressemeldung durch das Landratsamt. Diese wird auf der Homepage veröffentlicht.
- Über die sozialen Netzwerke wird ebenfalls eine Informationen erfolgen.
- Es kann auch zu Badeverboten kommen.

Badeseen im Landkreis Dachau
Am 2. Juni 2025 beprobte das Gesundheitsamt Dachau folgender Badeseen:
Heiglweiher, Obergrashofer See, Mückensee, Eisolzrieder See, Neuhimmelreicher See, Birkensee, Waldschwaigsee und Stadtweiher Dachau-Süd.
Am 16.06.2025 fand dann die Beprobung des Karlsfelder Sees statt. Die Wassertemperatur betrug dort 23°C.
Die Untersuchungen sind bakteriologisch einwandfrei.
Bei der mikrobiologischen Untersuchung des Ebertshausener Sees (Wiedenzhausener Weiher) im gemeindegebiet Odelzhausen wurden dagegen Blaualgen der Gattung Microcystis in „massenhafter“ Konzentration sowie eine mangelnde Sichttiefe nachgewiesen. Aufgrund dessen ist weiterhin ein Badeverbot für Mensch und Hunde erforderlich. Hunde dürfen aufgrund der hohen Gesundheitsgefahr durch Blaualgen auch nicht aus dem See trinken. Entsprechende Hinweisschilder hat die Gemeinde Odelzhausen am Weiher bereits angebracht.
Bei der mikrobiologischen Untersuchung des Bergkirchner Sees wurden Blaualgen in „vereinzelter“ Konzentration nachgewiesen. Die Gemeinde Bergkirchen wurde angewiesen, entsprechende Warnhinweise am See anzubringen.
EU-Badegewässer (Karlsfelder See)
Die sogenannten EU-Badegewässer unterliegen Kontrollen, die verbindlich von der EU vorgegeben sind. In unserem Landkreis ist dies nur der Karlsfelder See.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Rainer
Blank
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(08131) 74-1421 | Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. 108 | rainer.blank@lra-dah.bayern.de |
Janine
Gräbner
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(08131) 74-1422 | Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. 109 | janine.graebner@lra-dah.bayern.de |
Kitti
Milek
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(08131) 74-1763 | Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. 109 | kitti.milek@lra-dah.bayern.de |
Tanja
Schuhbauer
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(08131) 74-1439 | Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. 108 | tanja.schuhbauer@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
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