Führerscheinanträge nur noch vollständig einreichen - jetzt Pflichtumtausch beachten
Ab sofort werden Anträgen an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Dachau nur noch als komplett eingereichte Unterlagensätze angenommen. Unvollständige Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine Übersicht, welche Unterlagen für die jeweiligen Anträge erforderlich sind, stellt das Landratsamt online zur Verfügung unter: www.landratsamt-dachau.de/fuehrerschein
Ein Beispiel für einen solchen Antrag ist der gesetzlich vorgeschriebene Pflichtumtausch von Führerscheinen. Dieser ergibt sich aus der EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die eine Vereinheitlichung und Befristung von Führerscheinen vorsieht. Ziel ist es, Fälschungssicherheit zu erhöhen und Führerscheindaten europaweit zu vereinheitlichen.
Vom Pflichtumtausch betroffen sind nicht nur alte graue und rosa Papierführerscheine, sondern auch Kartenführerscheine ohne eingetragenes Ablaufdatum. In diesem Jahr müssen insbesondere Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2004 umgetauscht werden.
Hierbei gibt es aber eine Ausnahme: Personen, welche vor dem 01.01.1953 geboren wurden, müssen den Umtausch erst bis spätestens 19.01.2033 vornehmen.
Der Weg zum neuen Führerschein ist unkompliziert: Der Antrag kann bequem online gestellt werden unter www.landratsamt-dachau.de/pflichtumtausch
Der neue Führerschein wird anschließend per Einschreiben direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugesandt.
Wurde der alte graue und rosa Papierführerschein ursprünglich in einem anderen Landkreis ausgestellt, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich. Diese kann beim jeweils zuständigen Landratsamt angefordert werden. Dabei handelt es sich um einen bundesweit üblichen Standardprozess; die Daten werden anschließend direkt an die Führerscheinstelle des Landratsamts Dachau übermittelt.
Während sich der Führerschein zur Bearbeitung bei der Führerscheinstelle befindet, darf im Inland weiterhin gefahren werden. Bei Fahrten ins Ausland kann es jedoch zu Problemen kommen. Das Landratsamt empfiehlt daher, den Umtausch mehrere Wochen vor einer geplanten Auslandsreise zu beantragen.
Termine vor Ort können am besten online vereinbart werden. Kurzfristig abgesagte Termine werden umgehend wieder freigegeben, sodass auch kurzfristig immer wieder Termine verfügbar sind.