Hochwasser 2024

Nach dem verheerenden Jahrhundert-Hochwasser am Ende der Pfingstferien 2024 hat der Freistaat Bayern schnell und unbürokratisch Soforthilfen für die Hochwassergeschädigten zugesagt. Bereits nach wenigen Tagen, ab dem 6. Juni, gingen die ersten Anträge aus dem Landkreis Dachau im Landratsamt ein und wurden zur Auszahlung angewiesen.

Zum 30. September ist die Antragsfrist abgelaufen.

Anträge, die bis zum Stichtag eingegangen sind, werden selbstverständlich abschließend bearbeitet.

Fragen zur Antragsstellung

Zeitlicher Ablauf

Um die Hilfsgelder schnellstmöglich auszahlen zu können, erfolgt zunächst die Überweisung der Sofort-Hilfen. Den zugehörigen Bescheid  erhalten Sie zeitlich verzögert per Post.

Sollten wir Rückfragen haben, da z.B. Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vorab keine Einzelauskunft zum Stand Ihres Antrags geben.

Überzahlungen

Wir weisen darauf hin, dass bei „Überzahlungen“ - beispielsweise nach zwischenzeitlicher Auszahlung durch die Versicherung oder wenn die Ersatzbeschaffungen weniger gekostet haben, als die ausbezahlte Soforthilfe - die zu hohe Auszahlung eigenverantwortlich zurückzuerstatten ist.

In den kommenden Monaten kann es zu stichprobenartigen Prüfungen und Vor-Ort-Terminen kommen. Auf die Förderbedingungen bzw. den Bewilligungsbescheid (insb. die Rückzahlungspflicht gem. Ziff. 6.5 des Antrags auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe sowie § 263 Strafgesetzbuch (Betrug)) wird hingewiesen.