Landratsamt Dachau appelliert: Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren
Auch im Landkreis Dachau steigt die Zahl streunender Katzen. Immer mehr Fundtiere – meist krank und unkastriert – landen im Tierheim. Die Ursache liegt oft bei unkontrollierter Vermehrung: Schon ab dem fünften Lebensmonat können Katzen fortpflanzungsfähig sein – mit zwei bis drei Würfen pro Jahr. Aus nur einem Katzenpaar können so theoretisch innerhalb von fünf Jahren über 12.000 Nachkommen entstehen.
Dr. Sophie Rothammer vom Veterinäramt Dachau erklärt „In mehreren Gemeinden des Landkreises beobachten wir in den letzten Jahren massive Ansammlungen freilebender Katzen. Wer draußen Katzen füttert, übernimmt automatisch Verantwortung für deren Gesundheit – viele wissen das nicht.“ Bürgerinnen und Bürger können dem Veterinäramt Hinweise auf auffällige Katzenansammlungen, insbesondere mit augenscheinlich kranken oder verletzten Tieren, geben. Das entsprechende Meldeformular ist online abrufbar unter: www.landratsamt-dachau.de/tierschutz
Bei zugelaufenen Katzen, handelt es sich um Fundtiere. Ist der Halter nicht bekannt, ist die Gemeinde des Fundortes zuständig. Das Fundtier sollte eingefangen und die Gemeinde informiert werden.
Aber auch Hauskatzen mit Freigang tragen zu der Population bei. Deshalb ruft das Veterinäramt Katzenhalter im Landkreis zur Kastration ihrer Katzen auf. „Wer seine Katze kastrieren lässt, schützt nicht nur andere Tiere, sondern auch das eigene Haustier vor Krankheiten, Verletzungen und ungewolltem Nachwuchs“, so Rothammer. Eine Kastration senkt zudem das Risiko für Tumorerkrankungen und unerwünschtes Markierverhalten. Der passende Zeitpunkt sollte mit dem Tierarzt besprochen werden – oft schon ab dem vierten Lebensmonat.
Auch die Kennzeichnung per Chip ist sehr zu empfehlen. Sie hilft gefundene Katzen schnell zu identifizieren und schnell zurück nach Hause zu bringen.
Die Mithilfe ist freiwillig, aber ein wichtiger Schritt. Wenn sich die Populationen weiterentwickeln wie bisher können verpflichtende Regelungen in einzelnen Gemeinden oder im ganzen Landkreis unumgänglich werden. Die gesetzliche Grundlage dies durchzusetzen existiert bereits und reicht von der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht bis zur Kastrationspflicht für freilaufende Katzen.