Bildung und Teilhabe

Was versteht man unter den Begriff Bildung und Teilhabe?

Es handelt sich hierbei um zusätzliche Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien. Das Ziel ist es, einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Voraussetzung: Das Kind bzw. Sie als Eltern beziehen eine der nachfolgenden Leistungen:

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (= Arbeitslosengeld II)
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (= Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung)
  • Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Kein Anspruch besteht für Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Für jedes Kind ist der Antrag einmal pro Bewilligungszeitraum zu stellen. Bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden, muss folgender Antrag ausgefüllt und eingereicht werden.

Bitte laden Sie eine Kopie Ihres Leistungsbescheides im Antrag hoch. Diese können sein:

  • Arbeitslosengeld II (SGB II)
  • Grundsicherung (SGB XII)
  • Kindergeldzuschlag
  • Wohngeld

Bei einzelnen Leistungen sind Bestätigungen notwendig.

Welche Leistungen können im Rahmen des Bildungspakets gewährt werden?

Für den Kauf von notwendigen Schulmaterial wird grundsätzlich ein jährlicher Zuschuss von 154,50 € gewährt. Dieser Zuschuss wird in zwei Teilbeträgen gewährt: zum 1. Februar 51,50 € und zum 1. August 103,00 €.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der Schule (ab 1. Klasse und ab 15. Lebensjahr)

Grundsätzlich werden Fahrtkosten für die Beförderung von Schülern in Bayern über die Kostenfreiheit des Schulweges übernommen.

Soweit die Fahrtkosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsweges nicht im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulweges übernommen werden, können Fahrtkosten gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen

Soweit die vorrangig von der Schule in Anspruch genommenen schulischen Angebote nicht ausreichen, können angemessene Kosten für eine zusätzliche Lernförderung übernommen werden.

Voraussetzung ist, dass die Lernförderung geeignet und erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Schulen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, bzw. eine Mittagsbetreuung besucht wird, können die Kosten für das Mittagessen übernommen werden.

Erforderliche Unterlagen

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Schüler und Schülerinnen einen Zuschuss von 15 € monatlich erhalten. Davon können zum Beispiel Vereinsbeiträge gezahlt werden.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss beim Amt für Jugend und Familie gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Anträge für alle Empfänger von Arbeitslosengeld II direkt beim zuständigen Jobcenter erfolgt.

Jobcenter Dachau
Bürgermeister-Zauner-Ring 7
85221   Dachau
Telefon: (08131) 3329 - 0

Für die Bearbeitung der Anträge, ausser Arbeitslosengeld II Empfänger, sind folgende Mitarbeiterinnen für Sie da:

Name Telefon Zimmer
Steinbeck, Frau
Zuständig für Buchstaben A - Le
(08131) 74-430 106
Rank, Frau
Zuständig für Buchstaben Li - Se
(08131) 74-273 106
Broda, Herr
Zuständig für Buchstaben Sf - Z
(08131) 74-277 106

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Bildung und Teilhabe
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Öffnungszeiten

Frau Steinbeck:
Montag, Mittwoch und Freitag, jeweils am Vormittag

Frau Rank:
Montag und Mittwoch Vormittag