Änderung von Fahrzeug- oder Personendaten
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Kfz-Brief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Schein
- Technisches Gutachten der Änderung
- Gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (original Bescheinigung)
- Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier
Zusätzliche Unterlagen:
- Bei Firmen:
Auszug aus dem Handelsregister (die „Mitteilung über die Eintragung“ ist nicht ausreichend), Gewerbeanmeldung und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist); bei einer GbR kontaktieren Sie uns bitte vorher telefonisch - Bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - Bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/ Sterbeurkunde)
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit geändertem Namen oder Namensänderungsurkunde)
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Kfz-Brief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Schein
- Gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (original Bescheinigung)
- Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier
Zusätzliche Unterlagen:
- Bei Firmen:
Geänderter Handelsregisterauszug (die „Mitteilung über die Eintragung“ ist nicht ausreichend) und geänderte Gewerbeanmeldung oder aktueller Handelsregisterauszug mit dem bestätigten Nachtrag von einem Notar.
Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) - Bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - Bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/ Sterbeurkunde)
Eine Adressänderung muss vorgenommen werden, wenn sich innerhalb des Landkreises der Straßenname, die Hausnummer oder die Gemeinde/der Gemeindeteil ändert.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Ummeldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Schein
- Wenn noch ein Fahrzeugbrief alter Art besteht, ist auch dieser zum Austausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen
- Gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (original Bescheinigung)
- Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier
Zusätzliche Unterlagen:
- Bei Firmen:
Geänderter Handelsregisterauszug (die „Mitteilung über die Eintragung“ ist nicht ausreichend) und geänderte Gewerbeanmeldung oder aktueller Handelsregisterauszug mit dem bestätigten Nachtrag von einem Notar.
Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) - Bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - Bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/ Sterbeurkunde) - Bei Steuerbefreiung:
Anträge für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf den Seiten der Generalzolldirektion. Die Anträge müssen vom Fahrzeughalter vor der Zulassung des Fahrzeugs ausgefüllt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Kfz-Brief (*)
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Schein
- Kennzeichen von der bisherigen Zulassung (*)
- Gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (original Bescheinigung)
- Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier
* Bei einer Umschreibung wegen Umzug (kein Halterwechsel) und Kennzeichenbeibehalt, beachten Sie bitte die nötigen Unterlagen bei "Übernahme des bestehenden Kennzeichens bei einem Umzug".
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Kfz-Zulassung,
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(08131) 74-300 | Rudolf-Diesel-Str. 20 | zulassung@lra-dah.bayern.de |
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Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr