Änderung von Fahrzeug- oder Personendaten

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Kfz-Brief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Schein
  • Technisches Gutachten der Änderung
  • Gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (original Bescheinigung)
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier

Zusätzliche Unterlagen:

  • Bei Firmen:
    Auszug aus dem Handelsregister (die „Mitteilung über die Eintragung“ ist nicht ausreichend), Gewerbeanmeldung und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist); bei einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft-mbB füllen Sie bitte das Formular "Einverständniserklärung für KFZ-Zulassungen" aus.
  • Bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • Bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/ Sterbeurkunde)

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit geändertem Namen oder Namensänderungsurkunde) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Kfz-Brief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Schein
  • Gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (original Bescheinigung)
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier

Zusätzliche Unterlagen:

  • Bei Firmen:
    Geänderter Handelsregisterauszug  (die „Mitteilung über die Eintragung“ ist nicht ausreichend) und geänderte Gewerbeanmeldung oder aktueller Handelsregisterauszug mit dem bestätigten Nachtrag von einem Notar.
    Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • Bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/ Sterbeurkunde)

Eine Adressänderung muss vorgenommen werden, wenn sich innerhalb des Landkreises der Straßenname, die Hausnummer oder die Gemeinde/der Gemeindeteil ändert.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Ummeldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Schein
  • Wenn noch ein Fahrzeugbrief alter Art besteht, ist auch dieser zum Austausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen
  • Gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (original Bescheinigung)
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier

Zusätzliche Unterlagen:

  • Bei Firmen:
    Geänderter Handelsregisterauszug  (die „Mitteilung über die Eintragung“ ist nicht ausreichend) und geänderte Gewerbeanmeldung oder aktueller Handelsregisterauszug mit dem bestätigten Nachtrag von einem Notar.
    Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • Bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/ Sterbeurkunde)
  • Bei Steuerbefreiung:
    Anträge für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf den Seiten der Generalzolldirektion. Die Anträge müssen vom Fahrzeughalter vor der Zulassung des Fahrzeugs ausgefüllt werden.

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