Der Landkreis-Pass Dachau

Wir sind umgezogen!

Sie finden uns in der Münchner Straße 87b in 85221 Dachau.

Was bietet der Landkreis-Pass?

Der Landkreis-Pass ist ein freiwilliges Angebot des Landkreises Dachau. Als Inhaber des Landkreis-Passes können Sie eine vergünstigte IsarCard S (Sozialticket) im Monatstarif kaufen. Mit der IsarCard S können Kinder und Enkelkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren kostenlos mitgenommen werden.

Die Antragstellung ist kostenlos. Der Landkreis-Pass wird Ihnen nach Genehmigung Ihres Antrages zugeschickt. Die Gültigkeitsdauer des Landkreis-Passes entnehmen Sie bitte Ihrem Genehmigungsbescheid.

Sie können den Antrag komplett online stellen und entsprechende Nachweise hochladen.

Der Landkreis-Pass ist ein freiwilliges Angebot des Landkreises Dachau für folgende Personengruppen:

  • Sie erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Sie erhalten Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II
  • Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Sie leisten einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr

Es besteht nur ein Anspruch auf den Landkreis-Pass, wenn ein aktueller Leistungsbescheid vorgelegt werden kann, der noch mindestens einen Monat gültig ist. Es besteht kein Anspruch, wenn lediglich Sachleistungen bezogen werden und keine Geldleistungen.

Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, müssen ihre Arbeitsvereinbarung mit dem Träger vorlegen.

Den Landkreis-Pass können nur Personen beantragen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Als Inhaber eines Landkreis-Passes können Sie die IsarCard S (Sozialticket) nutzen. Diese ist nicht übertragbar. Durch eine Kontrollnummer ist die IsarCard S Ihrem persönlichen Landkreis-Pass zugeordnet.

  • Die IsarCard S ist jeweils für einen Kalendermonat gültig.
  • Die IsarCard S gilt nicht von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr (Sperrzeit).
  • Mit der IsarCard S können Kinder und Enkelkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren kostenlos mitgenommen werden.

Folgende Unterlagen müssen Sie bei Fahrten mit dem MVV immer dabei haben:

  • Gültigen Landkreis-Pass
  • Gültiges Ausweisdokument
  • IsarCard S

Falls Sie diese Unterlagen bei einer Fahrkartenkontrolle nicht vorzeigen können, ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 € zu bezahlen.

Bei Fahrten innerhalb der Sperrzeit (Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr) ist ebenfalls das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 € zu bezahlen

 

IsarCard S – Verkaufspreise ab 01.01.2021

Geltungsbereich mit Zone M Monatskarte
M 31,10 €
M - 1 35,50 €
M - 2 39,80 €
M - 3 44,10 €
M - 4 48,40 €
M - 5 52,80 €
M - 6 55,00 €
Geltungsbereich außerhalb Zone M Monatskarte
1 Zone 27,90 €
2 Zonen 31,10 €
3 Zonen 35,50 €
4 Zonen 39,80 €
5 Zonen 44,10 €
6 Zonen 48,40 €

Hier erhalten Sie die IsarCard S:

  • In MVV-Regionalbussen mit Fahrschein-Druckern
  • An Automaten an S-Bahnhöfen und U-Bahnhöfen
  • In S-Bahn-Kundencentern oder MVG-Kundencentern
  • In DB-Verkaufsstellen
  • Bei privaten Verkaufsstellen, wie z.B. Kioske

Bitte nehmen Sie zum Kauf der IsarCard S immer Ihren Landkreis-Pass mit!

Kauf am Automaten:

  1. Wählen Sie im Menü den Eintrag Zeitkarten aus
  2. Wählen Sie das Angebot IsarCard S
  3. Auf dem Landkreis-Pass steht eine 7-stellige Kontrollnummer. Geben Sie diese Kontrollnummer am Automaten ein
  4. Wählen Sie im Menü den gewünschten Geltungsbereich oder Monat (z.B. Zone M-1)
  5. Bezahlen Sie die IsarCard S und stecken Sie diese in die Hülle Ihres Landkreis-Passes

Kauf bei einem Kundencenter, einer Verkaufsstelle oder im MVV-Regionalbus:

  1. Auf dem Landkreis-Pass steht eine 7-stellige Kontrollnummer. Geben Sie diese Kontrollnummer an
  2. Geben Sie den gewünschten Geltungsbereich oder Monat (z.B. Zone M-1) an.
  3. Bezahlen Sie die IsarCard S und stecken Sie diese in die Hülle Ihres Landkreis-Passes

Folgende Unterlagen müssen Sie bei Fahrten mit dem MVV immer dabei haben:

  • Gültigen LandkreisPass
  • Gültiges Ausweisdokument
  • IsarCard S

  • Alle Leistungen des Landkreis-Passes gelten ab dem Tag der Ausstellung. Die Leistungen können nicht rückwirkend in Anspruch genommen werden.
  • Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Änderungen der persönlichen Verhältnisse, die für die Anspruchsberechtigung relevant sind, unverzüglich dem Landratsamt Dachau mitzuteilen (z.B. Wegfall von Sozialleistungen).
  • Bei Änderungen der Adresse oder des Namens muss ein neuer Antrag auf den Landkreis-Pass gestellt werden, da bei einer Fahrkartenkontrolle sonst keine eindeutige Identifikation möglich ist.
  • Inhaber des Landkreis-Passes, die aufgrund des Bezugs staatlicher Sozialleistungen antragsberechtigt sind, müssen nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen etwaigen Weitergewährungsbescheid unaufgefordert vorlegen. Hierzu gehören Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld SGB II, Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII sowie Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2, 3 Asylbewerberleistungsgesetz. Andernfalls kann der Landkreis-Pass entzogen oder die Verlängerung nicht genehmigt werden.

In Ihrem Landkreis-Pass ist vermerkt, wie lange dieser gültig ist. Bitte stellen Sie einen Antrag auf Verlängerung Ihres Landkreis-Passes so früh wie möglich, ca. 5 – 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit. Für die Verlängerung benötigen Sie Ihren Weiterbewilligungsbescheid für den Bezug staatlicher Sozialleistungen.

Nach Bearbeitung Ihres Verlängerungs-Antrags senden wir Ihnen einen Aufkleber zu. Bitte kleben Sie diesen Aufkleber auf ein freies Verlängerungs-Feld im Landkreis-Pass. Dieser Aufkleber ist nicht übertragbar, sondern über die Kontrollnummer personenbezogen dem Landkreis-Pass zugeordnet.

Bei einer Fahrkartenkontrolle muss der Aufkleber eingeklebt sein, ansonsten ist ein Beförderungsentgelt von 60,00 € zu zahlen.

Sie können Ihren Landkreis-Pass drei Mal verlängern. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Sie können die Verlängerung des Landkreis-Passes online beantragen: Bitte laden Sie Ihren aktuellen Leistungsbescheid oder Ihre Arbeitsvereinbarung mit dem Träger hoch.

Sie können den Antrag auf Verlängerung auch persönlich bei uns im Landratsamt stellen: Hierzu ist eine Terminvereinbarung notwendig! Bitte bringen Sie Ihren aktuellen Leistungsbescheid oder Ihre Arbeitsvereinbarung mit dem Träger mit.

Wenn sich Ihr Namen oder Ihre Adresse ändert, müssen Sie einen Antrag auf Namens- oder Adressänderung stellen.

Sie können die Namens- oder Adressänderung online beantragen: Bitte laden Sie Ihren aktuellen Leistungsbescheid oder Ihre Arbeitsvereinbarung mit dem Träger hoch.

Sie können den Antrag auf Namens- oder Adressänderung auch persönlich bei uns im Landratsamt stellen: Hierzu ist eine Terminvereinbarung notwendig! Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ihren aktuellen Leistungsbescheid oder Ihre Arbeitsvereinbarung mit dem Träger
  • Ihren aktuellen Landkreis-Pass
  • Ein Ausweisdokument

Warum müssen Sie bei Änderungen einen Antrag stellen?

Eine Namens- oder Adressänderung ist deshalb wichtig, damit Sie bei einer Fahrkartenkontrolle eindeutig identifiziert werden können.

Stimmt Ihr Ausweisdokument nicht mit Ihrem Landkreis-Pass überein, müssen Sie bei einer Fahrkartenkontrolle ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 € bezahlen.

Sie erhalten nach Beantragung der Namens- oder Adressänderung einen neuen Landkreis-Pass.

Einen Verlust Ihres Landkreis-Passes müssen Sie sofort beim Landratsamt Dachau schriftlich mit einer Verlusterklärung melden. Beim zweiten Verlust müssen Sie zusätzlich eine Verlustanzeige bei der Polizei stellen.

Die Verlusterklärung können Sie als PDF-Dokument downloaden. Sie können die Verlusterklärung auch persönlich bei uns im Landratsamt abgeben.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Hotline Landkreispass
(08131) 74-2274 Münchner Straße 87b

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Landkreis-Pass
Münchner Straße 87b
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Telefax: (08131) 7411-743
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Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: geschlossen