Wer kann den Landkreis-Pass beantragen?
Der Landkreis-Pass ist ein freiwilliges Angebot des Landkreises Dachau für folgende Personengruppen:
- Sie erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Sie erhalten Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II
- Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Sie leisten einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
Es besteht nur ein Anspruch auf den Landkreis-Pass, wenn ein aktueller Leistungsbescheid vorgelegt werden kann, der noch mindestens einen Monat gültig ist. Es besteht kein Anspruch, wenn lediglich Sachleistungen bezogen werden und keine Geldleistungen.
Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, müssen ihre Arbeitsvereinbarung mit dem Träger vorlegen.
Den Landkreis-Pass können nur Personen beantragen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben.