Widerspruchsverfahren für Kommunalabgaben

Als Rechtsaufsichtsbehörde entscheidet das Landratsamt über Widersprüche gegen gemeindliche Bescheide. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Gemeinde z.B. Erschließungsbeiträge, Herstellungsbeiträge, Gebühren oder Steuern nicht richtig berechnet hat, können Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder beim Landratsamt die Berechnung erläutern lassen. Sie können sich beim Landratsamt auch über die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs erkundigen, bevor Sie sich zu einem Widerspruch entschließen.

Die Kosten im Widerspruchsverfahren richten sich nach dem Streitwert.

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(08131) 74-258 C2.04
Martina Pfoo
(08131) 74-461 C2.04
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(08131) 74-366 C2.04

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Landratsamt Dachau, Kommunale Angelegenheiten, Ausbildungsförderung
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