Staatsangehörigkeit & Einbürgerung
Bitte beachten Sie: Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Dachau haben.
Einbürgerung
Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Staatsangehörigkeitausweise
Für die Ausstellung benötigen Sie ein berechtigtes Interesse. Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis hingegen ist die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen.
Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland
Seit 1. Januar 2000 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn wenigstens ein Elternteil am Tag der Geburt des Kindes sich seit 8 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Das staatsangehörigkeitsrechtliche Optionsverfahren
Wenn Sie als Kind oder Jugendlicher neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie sich möglicherweise für eine von beiden entscheiden – oder auch nicht. Nicht alle Doppelstaater sind optionspflichtig.
Aktuelles: Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsgesetz
Wann kommt die Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsgesetz? Dieses umfangreiche Reformvorhaben benötigt eine sorgfältige Vorbereitung und wird auch eine entsprechend sorgsam zu planende Umsetzungsphase mit sich bringen, da wesentliche Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz geplant sind.
Die Gesetzesänderung ist noch nicht in Kraft getreten und damit noch nicht in der Praxis anwendbar. Aktuelle Einbürgerungsanträge werden nach jetzt geltender, derzeitiger Gesetzeslage entschieden. Wann genau das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft tritt und welche genauen Änderungen beschlossen werden, kann nicht konkret vorausgesagt werden. Wir bitten diesbezüglich das tagespolitische Geschehen weiterhin aktiv zu verfolgen.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Frau
Klement
Gruppenleiterin
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(08131) 74-320 | E29 | staatsangehoerigkeit@lra-dah.bayern.de |
Frau
Füchsel
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben A - Ca
|
(08131) 74-309 | E28a | staatsangehoerigkeit@lra-dah.bayern.de |
Herr
Ehrhardt-Gudra
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben Cb - Im
|
(08131) 74-2109 | E28 | auslaenderamt@lra-dah.bayern.de |
Frau
Matheis
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben In - L
|
(08131) 74-475 | E28a | staatsangehoerigkeit@lra-dah.bayern.de |
Frau
Kazazis
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben Md - Ri
|
(08131) 74-1745 | E28a | staatsangehoerigkeit@lra-dah.bayern.de |
Frau
Fischer
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben M - Mc. Rj - Z
|
(08131) 74-2107 | E28 | staatsangehoerigkeit@lra-dah.bayern.de |
Frau
Kerzel
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit
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(08131) 74-2009 | E28a | staatsangehoerigkeit@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Sie erreichen uns am besten schriftlich.
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, nach Terminvereinbarung
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, nach Terminvereinbarung
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr, nach Terminvereinbarung